Gerät ein Emittent in die Krise, stellt sich für Anleihegläubiger schnell die Frage nach einem Kündigungsrecht. Die Vorstellung, sich durch Kündigung frühzeitig aus einer Restrukturierung ‚absetzen‘ zu können, hält sich hartnäckig – ist rechtlich aber nur eingeschränkt zutreffend.Weiterlesen

