EILMELDUNG: zweite Anleihegläubigerversammlung von Singulus nickt Restrukturierungskonzept ab

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Bericht für das 1. Quartal 2015

Die zweite AGV von Singulus begann schon am späten Vormittag, jetzt endlich die erlösende Meldung: Die Präsenzquote von 33% war vergleichsweise hoch, über 90% stimmten dem Restrukturierungskonzept zu.

Dies ist für Singulus aber wiederum nur eine von vielen Hürden auf dem Weg zur Sanierung – gleich morgen geht es mit der außerordentlichen Hauptversammlung weiter, wo dann wiederum die Aktionäre noch zustimmen müssen.

Nicht jeder dürfte gerne sehen, dass Anleihegläubiger nach dem geplanten Debt-to-Equity-Swap nach Vollzug die Mehrheit an Singulus halten werden – dann als Aktionäre von Singulus.

Und: Einige Anleihegläubiger haben gegen die Beschlüsse der AGV Widerspruch eingelegt. Singulus muss nun abwarten, ob diese Anleihegläubiger Klage erheben. Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können, gab Singulus bekannt.

Singulus Technologies AG

Singulus Technologies AG

Singulus warnt zudem ausdrücklich vor Insolvenz, sollte morgen von Aktionären ein Veto kommen: Ohne die Mitwirkung der Aktionäre seidie Restrukturierung der Anleihe nicht möglich:  Die Aktionäre müssen mit einer Mehrheit von 75% den vorgelegten Beschlüssen zustimmen. Diese sind Bedingung für die Wirksamkeit wiederum der Beschlüsse der Anleihegläubiger.

Der Vorstand sehe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass eine Refinanzierung oder eine andere Art der Restrukturierung der Singulus-Anleihe bis zu deren Fälligkeit im März 2017 umgesetzt werden könne. Die Nichtumsetzung des Konzepts hätte aus heutiger Sicht nach Einschätzung des Vorstands daher zur Folge, dass die positive Fortbestehensprognose für die Gesellschaft entfiele – die Folge wäre die Insolvenz der Gesellschaft, so Singulus.