Wie lässt sich eigentlich… der Urlaubsanspruch berechnen

Mindesturlaub ist der bezahlte Mindestanspruch auf Erholungsurlaub. Doch für den Urlaubsanspruch gibt es noch mehr zu wissen. Von Robert Steininger*

Das Wort Urlaub stammt ursprünglich vom althochdeutschen Wort ‚Urloub‘ ab und bedeutet so viel wie Erlaubnis. Die heute oftmals verbreitete Annahme, dass Urlaub gleichzeitig Erholung bedeutet, ist seinem Wortursprung nach somit nicht ganz zutreffend. Gleiches gilt für die Tendenz, seinen wohlverdienten Urlaub mit Reiselust zu verknüpfen.

Zwar ist richtig zu behaupten, dass ‚wer lebt, sieht viel, wer reist, sieht mehr‘, jedoch hat dieses Ansinnen keinen gesetzlichen Hintergrund. Diesen findet man jedoch im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, das zentraler Bestandteil dieser Einführung sein soll. Des Weiteren wird im Folgenden darauf hingewiesen, wie man seinen Urlaubsanspruch berechnen kann.

Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz

Wie bereits erwähnt dürfen Erholung und Urlaub nicht gleichgesetzt werden. Es besteht ein rechtlicher Unterschied zwischen einem sogenannten Erholungsurlaub sowie dem gesetzlich zugesprochenen Recht auf Urlaub. Während der Urlaub im laufenden Arbeitsjahr vom Arbeitnehmer durch Beantragung beim Arbeitgeber geltend gemacht wird, erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Erholungsurlaub durch eine Gewährung. Der Arbeitnehmer wird somit für die Dauer seiner Erholung von seiner Arbeitspflicht befreit.

Was ein Arbeitnehmer in seinem Erholungsurlaub unternimmt, geht den Chef wenig bis nichts an – und doch spricht man gerne darüber

In diesem Zusammenhang sind das Wort Urlaub und alle davon abgeleiteten Synonyme und Sprachverwandte zunächst erst einmal Rechtsbegriffe. Demzufolge sollte sich deswegen zunächst gefragt werden, welche Arten von Urlaub es überhaupt gibt, bevor wir einen etwaigen Urlaubsanspruch berechnen? Folgende Urlaubsarten werden zum Beispiel voneinander unterschieden:

– Krankheitsurlaub
– gesetzlicher Jahresurlaub
– Sonderurlaub
– Elternzeit
– Mutterschutz
– unbezahlter Urlaub
– Bildungsurlaub

Welchen Urlaubsanspruch besitzt ein Arbeitnehmer in Deutschland?

Hauptsache: weg

Der Mindesturlaub ist laut Bundesurlaubsgesetz der bezahlte Mindestanspruch auf Erholungsurlaub, der jedem Arbeitnehmer hierzulande gesetzlich jährlich oder anteilig zusteht. Neben der monatlich zur Verfügung gestellten Lohnabrechnung gehört diese Information zum Basiswissen jedes Angestellten, Beamten oder Lohnarbeiters. Wird die Lohnabrechnung online zur Verfügung gestellt, vereinfacht sich diese Datensammlung nochmals. Das Bundesurlaubsgesetz selbst stammt aus dem Jahr 1963 und sieht vor, dass jeder Werktätige einen Urlaubsmindestanspruch von wenigstens 24 Werktagen pro Jahr hat. In anderen Ländern kann dies wesentlich weniger (z.B. USA) oder auch mehr sein.

Wie wird der Urlaubsanspruch vom Mindesturlaub berechnet?

Per Gesetz hat jeder Mitarbeiter eines Unternehmens Recht auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Da bis heute der Samstag als Werktag gilt, richtet sich der tatsächliche Urlaubsanspruch nach der Definition einer deutschen Arbeitswoche. Es gilt:

– Sechstagewoche, Urlaubsanspruch mindestens 24 Tage pro Jahr
– Fünftagewoche, Urlaubsanspruch mindestens 20 Tage pro Jahr

Wie wird der Urlaubsanspruch vertraglich geregelt?

Abhängen im Erholungsurlaub – aber richtig. Und bloß nicht verletzt heimkehren.

Der gesetzliche Arbeitsurlaub entspricht den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesurlaubsgesetzes und kann durch etwaige Sonderregelungen erweitert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein naher Verwandter plötzlich schwer erkrankt und Hilfe geleistet werden muss. Diese Art von Urlaub ist ein bezahlter und gewährter Sonderurlaub. Solcherlei Regelungen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen und können folgendermaßen festgehalten werden:

– Arbeitsvertrag
– Betriebsvereinbarung
– Tarifvertrag
– Sozialgesetzbuch
– Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Wo geht’s hin, Kermit?

Zunehmend mehr Arbeitnehmer arbeiten täglich in Teilzeitarbeit oder unter geringfügiger Beschäftigung. Haben diese Personen ebenfalls ein Recht auf Urlaubsanspruch? Diese Frage kann definitiv mit Ja beantwortet werden, da grundsätzlich jeder Mitarbeiter ein Recht auf Mindesturlaub hat. Berechnungsgrundlage ist hier die Verteilung der Arbeitszeit. Folgende Merksätze gelten: Arbeitet ein Mitarbeiter mit reduzierten Arbeitsstunden an denselben Wochentagen wie der Vollzeitmitarbeiter, hat er auch das Recht auf die gleiche Anzahl an Urlaubstagen. Dieses Recht kann sowohl bei Betrieben mit einer Sechstagewoche, Fünftagewoche oder geringer geltend gemacht werden.

*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Krypto und Verhaltensanalyse

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