
Verzögerungen bei Zahlungseingängen nötigen die publity, ihrerseits die anstehende Kuponzahlung zeitlich etwas zu strecken.
Die publity AG meldete noch gestern Abend, dass sie die zum 19. Juni fällig werdenden Zinsen ihrer 5,5% Unternehmensanleihe 2020/25 (DE000 A254RV 3) nicht am Stichtag zahlen werde.
Die Anleihebedingungen sehen vor, dass erst der Verzug einer Zinszahlung von mehr als 30 Tagen einen Kündigungsgrund darstellt. Die publity werde die säumige Zinszahlung pünktlich in der eingeräumten Frist von 30 Tagen zahlen.
Auf Grundlage erheblicher Verzögerungen bei Zahlungseingängen würden die notwendigen liquiden Mittel aktuell im Konzern bereitgestellt und sollen innerhalb der nächsten Tage an die Anleihegläubiger ausgezahlt werden.
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