
Der Artikel-9-Fonds Murphy&Spitz Green Bond Fund erfüllt weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen und darf sein Spektrum sogar ausbauen.
Der Murphy&Spitz Green Bond Fund (DE000 A3CQVS 2) erfüllt weiterhin die höchsten Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen. Der Fonds entspreche den strengen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen im Namen. Auch sein Status als Artikel-9-Fonds entsprechend der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) bleibe erhalten.
Murphy&Spitz habe gemeinsam mit der Monega, der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Green Bond Fund, bei der Überprüfung der ESMA-Leitlinien die Anlagebedingungen an regulatorische Erfordernisse angepasst. Der Fonds verpflichte sich zu den Mindestausschlüssen entsprechend der Paris-Aligned Benchmark (PAB) und zu einer Investitionsquote von mindestens 80% in nachhaltige Anlageziele.
„Der Fonds bleibt ein Corporate Bond und investiert nach Artikel 9 SFDR wie bisher in nachhaltige Unternehmen und Projekte“, so Fondsmanager Andrew Murphy – das Anlagespektrum erweitere sich hingegen.
Bisher hatte der Fonds vornehmlich in Green Bonds investiert, also in Unternehmensanleihen, die die Green Bond Principles der International Capital Market Association erfüllen. Künftig könne der Fonds zudem in Unternehmensanleihen investieren, die soziale oder andere nachhaltigkeitsbezogene Ziele oder Projekte verfolgen.
Anlageziele seien damit auch Social Bonds bzw. Sustainability(-Linked) Bonds oder Anleihen von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu folgenden nachhaltigen Branchen beitragen: Erneuerbare Energien, nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität, ökologisches Bauen und nachhaltige Bauwirtschaft, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser.
Ausschlusskriterien seien beispielsweise Atom, Waffen und Gas. Der Fonds muss mindestens 80% seines Wertes entsprechend seiner nachhaltigen Anlagestrategie und mindestens 51% in Green Bonds investieren.
Diese Anpassung fand im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) statt. Sie definieren die Anforderungen an Fonds, damit sie in ihrem Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden dürfen.
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