Metalcorp: News zur Transaktion, 2te AGV auf 16. Juni verschoben

Immerhin hinsichtlich des Aluminium- und Schüttgut-Deals scheint es voranzugehen bei Metalcorp. Aufgrund weiterhin laufender Gespräche werde jedoch die 2te AGV verschoben.

Die Metalcorp Group S.A. habe den Anteilskaufvertrag über den Verkauf ihrer Anteile an der BAGR Non-Ferrous Group GmbH, der Muttergesellschaft des Aluminium- und Schüttgut- und Eisenmetall-Teilkonzerns, an die FERRALUM METALS GROUP S.A auf der Grundlage eines Unternehmenswerts (inklusive Verschuldung) von ca. 150 Mio. EUR unterzeichnet.

FERRALUM befinde sich derzeit vollständig im Besitz des Managements von BAGR und STEELCOM. Es ist die Absicht des Managements und der Gesellschaft, dass FERRALUM nach der Durchführung einer möglichen breiteren Rekapitalisierungstransaktion zu 49% (wirtschaftlich) im Besitz der Anleihegläubiger der Gesellschaft sein solle, während das Management eine Mehrheitsbeteiligung von 51% an FERRALUM behalte.

Im Rahmen der heute unterzeichneten Transaktion werde FERRALUM die Gesellschaft für bis zu 72,5 Mio. EUR der ausstehenden verzinslichen Verbindlichkeiten aus den Anleihen des Unternehmens (nebst Zinsen) freistellen und die Zahlung eines zusätzlichen Barbetrags veranlassen, der zum Teil für die betriebliche Liquidität des Unternehmens, einschließlich der Finanzierung der Aktivitäten in Guinea, verwendet wird. Alle bestehenden operativen Finanzierungsfazilitäten der BAGR und ihrer Tochtergesellschaften würden beibehalten.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tilgungszahlungen unter den Schuldverschreibungen 2017/23 und der anstehenden Zinszahlungen unter den Schuldverschreibungen 2021/26 auf Ebene der Metalcorp Group S.A. befinde sich das Unternehmen weiterhin in fortgeschrittenen Gesprächen mit bestimmten Inhabern der Schuldverschreibungen 2021/26, dem gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibungen 2017/23 und ihren jeweiligen Beratern. Die Gesellschaft erwarte, dass sie zeitnah eine entsprechende Vereinbarung bekanntgeben werde.

Da diese Gespräche noch andauern, hat die Gesellschaft beschlossen, die ursprünglich für den 22. Mai vorgesehene zweite Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger (AGV) der Schuldverschreibungen 2017/23 auf den 16. Juni zu verschieben. Dies ermögliche noch abzustimmende Gegenanträge zu den Abstimmungsvorschlägen, die die endgültige Einigung über die geplante Schuldenübernahme und eine umfassende Rekapitalisierung sowie eine parallele Abstimmung der Anleihegläubiger der Schuldverschreibung 2021/26 vollständig widerspiegeln.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft davon ausgehe, dass es einen Gegenantrag zu den Abstimmungsvorschlägen für die Schuldverschreibung 2017/23 und identische Beschlussvorschläge für die Schuldverschreibung 2021/26 geben werde.

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