
Nachdem selbst das StaRUG nichts Zählbares gebracht hatte, blieb der Schlote nur das reguläre Insolvenzverfahren: Der Eigenverwaltung wurde stattgegeben.
Über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Harsum bei Hildesheim, ist mit Beschluss des Amtsgerichtes Hildesheim vom 1. Mai das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt.
Die Schlote Holding GmbH hält als wesentliche Vermögensgegenstände Beteiligungen an der Schlote Automotive Czech s.r.o. Uherske Hradiste, Tschechien, und der Schlote Automotive Parts (Tianjin) Co. Ltd. Tianjin, China, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Es sei beabsichtigt, die Beteiligungen im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens zu veräußern.
Die Antragstellung im März erfolgte vor dem Hintergrund, dass das Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) nicht in der geplanten Zeit umgesetzt werden konnte, da mit wesentlichen Gläubigergruppen keine abschließende Einigung über den erforderlichen Restrukturierungsplan erzielt werden konnte.
Für Anleiheinhaber bedeutet dies einen Totalschaden: Infolge der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG wurden die Beschlüsse der 2ten Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2019/24 (DE000 A2YN25 6) vom 21. Mai letzten Jahres nicht mehr umgesetzt und es habe somit auch keine Auszahlung der Teilnahmevergütungen gegeben, da die dazu vereinbarten Vollzugsbedingungen nicht erfüllt wurden.
Die Schlote-Gruppe konnte die Anleihe nicht wie geplant im November 2024 zurückzahlen, und bat vor diesem Hintergrund ihre Anleiheinhaber um Zugeständnisse, um eine gerichtliche Restrukturierungslösung vermeiden zu können. Dem Plan wurde nach Anpassungen zugestimmt, aber nicht mehr umgesetzt, da die Realität die Schlote überholte.
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