Ekotechnika-Management möchte Gegenantrag auf der morgigen zweiten Gläubigerversammlung unterstützen – höheres Wertaufholungspotential für Anleihegläubiger

Ekotechnika AG veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17

Interessante Kehrtwende für die bevorstehende Restrukturierungskonzeption im Falle Ekotechnika: Das Management des Landtechnikhändlers möchte nunmehr den Gegenantrag mit einem höheren Wertaufholungspotential unterstützen.

Der vollständige Wortlaut des Gegenantrags sowie aller weiteren bislang eingegangenen Gegenanträge ist auf der Website der Gesellschaft unter http://www.ekotechnika.de/de/anleihe/zweite-glaeubigerversammlung.html veröffentlicht.

Der gestern Abend veröffentlichte Gegenantrag des Anleihegläubigers Markus Pfitzke ist das Ergebnis mehrerer Gespräche zwischen Pfitzke, der Ekotechnika-GmbH-Geschäftsführung sowie Vertretern der Gesellschafterin Ekotechnika Holding GmbH zur Restukturierung der Not leidenden Ekotechnika-Anleihe.

Der Gegenantrag baue auf dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft auf und gewährt den Anleihegläubigern ein deutlich höheres Wertaufholungspotential gegenüber dem Vorschlag der Gesellschaft: Die Anleihegläubiger sollen im Zuge der Umtauschkapitalerhöhung neue stimmberechtigte Vorzugsaktien an der formwechselnden Ekotechnika AG erhalten, die eine bevorrechtigte Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsüberschuss gewähren. Damit würde ein Verhältnis von ungefähr 2 zu 1 zugunsten der Anleihegläubiger hergestellt werden, sowohl im Falle eines ausschüttungsfähigen Gewinns als auch im Liquidationsfall.

Mehrere große Investoren bzw. deren Vertreter haben ihre Zustimmung zu dem Gegenantrag zugesichert.

Anleihegläubiger, die nicht persönlich an der Versammlung am 6. Mai 2015 teilnehmen, können sich über den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Die erforderlichen Formulare zur zweiten Anleihegläubigerversammlung der Gesellschaft finden Sie ebenfalls unter dem angegebenen Link.