
Das Teilnahmequorum bei der jüngeren Anleihe wurde verpasst – es geht zum Nachsitzen für die DB Studienfonds II. Ferner hat sich beim schon erreichten Beschluss ein Umsetzungsfehler eingeschlichen. Auch da gilt: nochmal von vorne.
Die Komplementärin der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat die Ergebnisse der Abstimmungen ohne Versammlung (AoV) im Zeitraum vom 3. bis 10. Dezember für die begebenen Anleihen bekannt gegeben.
In der Anleihe 2016/26 (DE000 A2AAVM 5) wurde das Quorum von 50% der Schuldverschreibungen deutlich überschritten, und der zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag wurde mit überwältigenden 99,2% angenommen.
Im Parallelbeschluss zur Anleihe 2017/27 (DE000 A2E4PH 3) wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit hingegen knapp verfehlt. Beide Beschlüsse werden nur gemeinsam wirksam.
Die Emittentin plant für die Anleihe 2017/27 kurzfristig eine zweite Gläubigerversammlung in Präsenz, die im Januar stattfinden soll. Für diese Versammlung gilt gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein reduziertes Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen, das in der bisherigen Abstimmung deutlich überschritten wurde.
Darüber hinaus werden auch die Gläubiger der Anleihe 2016/26 erneut um eine Abstimmung gebeten. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wurde leicht angepasst, sodass endfällige Zinsen, falls die Liquidität für deren Zahlung am 17. Dez. 2037 nicht ausreiche, auch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden können.
Im Zuge der Vorbereitungen für den Vollzug dieses Beschlusses hat sich jedoch herausgestellt, dass eine etwaige Nachzahlung von Zinsen in der von einem Gläubiger vorgeschlagenen Formulierung – trotz rechtlicher Zulässigkeit – vom Zentralverwahrer Clearstream Europe abwicklungstechnisch nicht umgesetzt werden kann. Daher beabsichtige die Emittentin, die Anleihegläubiger kurzfristig um eine erneute Beschlussfassung über einen abwicklungstechnisch leicht angepassten Vorschlag zu bitten, um das rechtlich und wirtschaftlich beschlossene Ergebnis auch wertpapiertechnisch zu verarbeiten.
Einzelheiten – einschließlich des Wortlauts des angepassten Vorschlags, der Teilnahmevoraussetzungen und des Verfahrens der weiteren Abstimmungen – werden zeitnah auf der Website der Emittentin unter deutsche-bildung-invest.de sowie im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Hintergrund des angekündigten Restrukturierungsbedarfs sei, dass die Emittentin im 3. Quartal unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der geförderten Studenten festgestellt habe. Die Überprüfung des für die entsprechenden Prognosen eingesetzten digitalen Tools ergab einen Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen.
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