DEAG: doch keine Erhöhung des Kupons

Eine entsprechende Kuponerhöhung ist in den Covenants der Anleihe DEAG 2018/23 verankert: falls die EK-Quote unter 15% falle.

Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DE000 A2NBF2 5) geht auf Basis vorläufiger Zahlen für das erste Halbjahr 2021 nunmehr davon aus, dass die Eigenkapitalquote (wie in Ziffer 2.2 der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2018/23 und nach den dort angegebenen Grundsätzen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote definiert) in der Konzernbilanz zum 30. Juni 2021 voraussichtlich wieder über 15% liege.

Damit erfolge demnach keine Erhöhung der Verzinsung der Unternehmensanleihe 2018/23 ab dem 1. November 2021 (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 26. März 2021).

Seinerzeit hatte die DEAG befürchtet, die EK-Quote zu unterschreiten, was eine Erhöhung des Zinskupons von 6,0 auf 6,5% nach sich gezogen hätte.