ACCENTRO findet ‚einzig verfügbare Handlungsmöglichkeit‘: StaRUG

Auch ACCENTRO schleicht sich ins StaRUG. Das Sanierungskonzept der Berliner ist hyperkompex – böte aber die ‚einzig verfügbare Handlungsmöglichkeit‘.

Im Rahmen der laufenden Restrukturierungsverhandlungen unter Führung einer Gruppe von Anleihegläubigern, die zusammen etwa 68% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von 225 Mio. EUR der Anleihe 2020/26 sowie 100% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von 100 Mio. EUR der Anleihe 2021/29 halten, konnte eine Grundsatzeinigung über eine umfassende Restrukturierungslösung zwischen der Ad Hoc Gruppe, einer Minderheitsaktionärin der ACCENTRO (der ADLER Real Estate GmbH sowie der ADLER Group S.A.und ACCENTRO erzielt werden, welcher der Vorstand zugestimmt habe.

Die Restrukturierunglösung, die vom Vorstand nach Prüfung und Bewertung als einzig verfügbare und damit beste Handlungsmöglichkeit der ACCENTRO eingeschätzt und daher weiterverfolgt wird, sieht die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vor.

So ziele das Restrukturierungskonzept darauf ab, die folgende Eigen- und Fremdkapitalstruktur zu schaffen:

Kapitalmaßnahmen nach dem StaRUG Restrukturierungsplan, einschließlich einer teilweisen Kapitalherabsetzung auf 10 TEUR (im Wege der Aktienzusammenlegung im Verhältnis 3.243 zu 1 nach vorheriger Ausgleichung durch Einziehung von 7.934 Aktien) und einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aller Aktionäre mit Ausnahme von ADLER durch Ausgabe von 274.299 neuen Aktien an ADLER und Anleihegläubiger, die die Neue Super Senior Anleihe begeben.

Accentro braucht das StaRUG

– Umfassende Änderung der aktuell jeweils geltenden Bedingungen der Ausstehenden Anleihen, insbesondere einschließlich Aufteilung des Kapitalbetrags der Anleihe 2020/26 und der Anleihe 2021/29 jeweils anteilig in vorrangig besichertes Kapital und unbesichertes, qualifiziert nachrangiges Kapital und die Kapitalisierung aller bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Restrukturierung aufgelaufenen Zinsen.

– Aufschub der Fälligkeit des vorrangig besicherten Kapitalbetrags bis zum 30. Dezember 2028 und Fälligkeit des unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrags frühestens zum 30. Dezember 2028.

Erhöhung des Zinssatzes auf voraussichtlich 7,0% pro Jahr für den vorrangig besicherten Kapitalbetrag und auf voraussichtlich 15,0% pro Jahr für den unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrag.

Die Neuen Super Senior Anleihen werden voraussichtlich die folgenden wesentlichen Bedingungen haben:

Barzinssatz von 10% pro Jahr und Fälligkeit am 30. Dezember 2027 (sofern nicht vorher zurückgezahlt). Die Neuen Super Senior Anleihen geben den Gläubigern das Recht auf einen Mindestrückzahlungsbetrag in Höhe von 140% des Nominalbetrags der Neuen Super Senior Anleihen. Dementsprechend ist jede Rückzahlung der Neuen Super Senior Anleihen an die Zahlung einer Rückzahlungsprämie gebunden, die zur Erzielung dieser Mindestrendite erforderlich ist.

Die Neuen Super Senior Anleihen werden in einer festgelegten Stückelung von EUR 100 TEUR pro Anleihe ausgegeben. A

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