Mit dem Listing Act wird sich die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen bei zeitlich gestreckten Verfahren ab 5. Juni 2026 ändern. Von Dr. Anne de BoerWeiterlesen
Ziel ist die Kapitalmarktfinanzierung in der EU für Unternehmen attraktiver zu machen und insbesondere den Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern.Weiterlesen
Seit ihrem Inkrafttreten ist die Marktmissbrauchsverordnung auf Freiverkehre erweitert worden. Auch Freiverkehrsemittenten sind damit allgemein verpflichtet, Insiderinformationen so bald wie möglich der Öffentlichkeit gegenüber offenzulegen.Weiterlesen
Seit dem 3. Juli 2016 müssen auch Emittenten im Freiverkehr bei Verstößen nicht nur privatrechtliche Sanktionen der Börsen, sondern Bußgelder oder gar strafrechtliche Sanktionen fürchten.Weiterlesen
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