Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Sommer nach über einjähriger Prüfung die Vereinbarkeit der Neureglungen zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen mit dem europäischen Beihilferecht bestätigt hat, konnten diese – nach erneutem Tätigwerden des Gesetzgebers – endlich in Kraft treten.Weiterlesen