„Wer gut essen will, kauft Aktien; wer gut schlafen will, kauft Anleihen“ – André Kostolany

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Professionelle Investoren legen diese Qualitätsmerkmale seit jeher an und investieren nur, wenn die Transparenz, sowie die Einhaltung bestimmter – als notwendig erachteter Covenants – verpflichtend sichergestellt ist.

Die Formulierung von Schutzklauseln zu Beginn des Kreditverhältnisses dient als Sicherheit und Frühwarnsystem. Bricht der Kreditnehmer während der Laufzeit diese Klauseln, so wird der Bondinvestor in der Diskussion um mögliche Folgemaßnahmen involviert.

Emittenten, die das Unternehmen nach klaren operativ und finanztechnischen Kennzahlen führen, haben oft wenig Schwierigkeiten, sich auch nach außen über Covenants zu committen.

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Bedeutet das doch nur begrenzt zusätzlichen Aufwand, schafft jedoch auf der anderen Seite Vertrauen, dass beim Emittenten nach klaren Leitlinien operiert wird. Im Gegenzug honorieren Investoren eine solche Transparenz und Zusicherung mit niedrigeren Kupons uns somit verringerten Finanzierungskosten für den Emittenten.

Derartige Schutzklauseln erlauben dem Investor eine größere Nähe zum Emittenten, wie auch die Gewissheit, dass das geliehene Geld nach bestimmten vorab definierten Regeln arbeiten wird. Man will ja später ruhig schlafen können und die Anleihe soll das tun, wozu sie gedacht ist: stetig bis zur Fälligkeit laufen und bis dahin den vereinbarten Zins zahlen.

Anleihen mit adäquaten Schutzklauseln bieten beste Voraussetzungen für ein Investment mit fairen Renditen bei überschaubaren Risiken und unbeeindruckt von Preisschwankungen der globalen Finanzmärkte. Beste Voraussetzungen also für die Mittelstandsanleihe im derzeitigen Marktumfeld.

Jakob Fichtner, BondWelt

Jakob Fichtner, BondWelt

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