DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am
15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

18.01.2016 / 13:04
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Pressemeldung

SINGULUS TECHNOLOGIES kündigt Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung
am 15. Februar 2016 um 11.00 Uhr (MEZ) an

Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
(ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

Kahl am Main, 18. Januar 2016 – Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS
TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016 war nicht beschlussfähig, da das
erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15
Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird deshalb in Kürze alle
Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu einladen, an der zweiten
Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 teilzunehmen und von Ihrem
Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich von
einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen
Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der
entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im
Hotel HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
stattfinden. Der Vorstand geht davon aus, dass das bei der sog. zweiten
Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 erforderliche Quorum von 25 % der
ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.

Im Rahmen der zweiten Versammlung wird der Vorstand über den Stand der
Geschäftsentwicklung berichten und das Restrukturierungskonzept vorstellen
sowie Auskunft über die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr
2015 geben.

Die Einladung wird in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Für die Teilnahme wird eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12.
Februar 2016 erforderlich sein. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie
entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder
Stimmrechtsvertretung finden Sie in Kürze auf der Homepage unter:
www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt
„Gläubigerversammlung am 15.02.2016“.

Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien für effiziente und
ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in
der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen
Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein
Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit
innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und
Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:
DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

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18.01.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4
WKN: 723890, A1MASJ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart

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