DGAP-News: MT-Energie GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 29. April 2014

MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

08.04.2014 19:26

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP – ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die MT-Energie GmbH lädt für den 29. April 2014 zur finalen
Gläubigerversammlung für die 8,25% – Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017
nach Zeven ein. Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1.
April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig
war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu
abzusichern.

Um eine solide Basis für die künftige Unternehmensentwicklung zu schaffen,
sollen auf der Gläubigerversammlung die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Zudem soll ein
gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden. „Die
Geschäftsführung wünscht sich einen starken gemeinsamen Vertreter, um die
Anleihegläubiger zukünftig zeitnah und besser über die
Unternehmenssituation informieren zu können“, erklärt Sören Schleider, CFO
der MT-Energie GmbH.

Um das Investment zu schützen, ist es notwendig, dass die Anleger ihre
Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen
Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des
Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese
Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig.

Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den
Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com
hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen
können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen
neuen Berechtigungsnachweis – am besten eine neue Depotbescheinigung mit
Sperrvermerk der Bank – beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell
nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung
haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis
Freitag, den 25.4.2014.

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