DGAP-News: MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

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Anleihe
MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

04.07.2014 / 15:25

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MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

– Beschlussfähigkeits-Quorum im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (10.
bis 13 Juni 2014) der Anleihegläubiger nicht erreicht
– Präsenzversammlung zur Abstimmung über die Bestellung eines Gemeinsamen
Vertreters der Anleihegläubiger sowie die Ermächtigung und Bevollmächtigung
des Gemeinsamen Vertreters, über die Stundung von Zinsansprüchen und den
vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu entscheiden
– Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative
Sanierung der MIFA unterstützen

Sangerhausen, 4. Juli 2014 – Da das erforderliche
Beschlussfähigkeits-Quorum in der Abstimmung ohne Versammlung der
Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014 nicht erreicht wurde, werden die
Gläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) zu
einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten
Beschlussfassung eingeladen. Diese Anleihegläubigerversammlung in Form
einer Präsenzversammlung findet am 23. Juli 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal
der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Straße 8 in 06526 Sangerhausen
statt. Eine entsprechende Einladung wurde heute im Bundesanzeiger und auf
der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/)
veröffentlicht.

Aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage arbeitet die MIFA derzeit
weiterhin an einem Gesamtkonzept zur finanziellen und operativen Sanierung
der Gesellschaft. Die MIFA legt Wert darauf, dass die Interessen der
Anleihegläubiger im Rahmen dieses Konzepts sachgerecht vertreten werden.
Aus diesem Grund hatten die Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014
Gelegenheit, im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung über die
Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters zu entscheiden. Um die Ausarbeitung
und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlug die MIFA den
Anleihegläubigern zudem vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen
Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu
beschließen – jeweils bis zum 31. Oktober 2014.

In der Abstimmung ohne Versammlung konnte kein Beschluss der
Anleihegläubiger gefasst werden, weil das erforderliche
Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50 Prozent der ausstehenden
Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die Anleihegläubiger werden
daher zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer
Präsenzversammlung eingeladen, in der erneut über folgende
Beschlussgegenstände abgestimmt werden soll:

(i) Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der
MIFA-Anleihe und
(ii) Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der
Stundung der am 12. August fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger und
dem vorübergehenden Ausschluss von etwaigen Kündigungsrechten zuzustimmen.

Bei der Präsenzversammlung der Anleihegläubiger gelten andere
Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit als bei der Abstimmung ohne
Versammlung. Für die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen
Vertreters gilt kein Beschlussfähigkeits-Quorum; die Beschlussfassung über
die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der
Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von
Kündigungsrechten zuzustimmen, unterliegt einem Beschlussfähigkeits-Quorum
von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Weitere Informationen zum Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und
der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie alle zur Abstimmung benötigten
Dokumente erhalten die Gläubiger der MIFA-Anleihe auf der Internetseite der
MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).

Zum Unternehmen:

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen
(Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das
Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom
Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion
eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am
einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt
der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für
große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem
produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die
Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme
mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner
E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede
Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten
über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im
Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich
vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als
auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in
Sangerhausen gesteuert.

Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime
Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Unternehmensanleihe der MIFA notiert seit Oktober 2013 im Entry
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:

Mark Appoh
cometis AG
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: 0611-205855-21
Fax: 0611-205855-66
E-Mail: appoh@cometis.de

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04.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
06526 Sangerhausen
Deutschland
Telefon: 03464-5370
Fax: 03464-537251
E-Mail: b.mirau@mifa.de
Internet: www.mifa.de
ISIN: DE000A0B95Y8
WKN: A0B95Y
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access),
Stuttgart

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