DGAP-News: DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

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Unternehmensrestrukturierung
DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

02.10.2015 / 20:52

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DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

Köln, 2. Oktober 2015 – Auf der heutigen Gläubigerausschusssitzung der DF
Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) haben sich die
Mitglieder darauf verständigt, das eingeleitete Schutzschirmfahren
fortzuführen.

Die Deutsche Forfait AG befindet sich seit dem 30. September im
Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren gewährt
der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von
Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit
im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene
finanzwirtschaftliche Restrukturierung fortführen und somit die Sanierung
mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen. Am heutigen Tag fand
die erste Sitzung des im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gebildeten
vorläufigen Gläubigerausschusses statt. An dieser Gläubigerausschusssitzung
nahmen auch der vorläufige Sachwalter der Gesellschaft, Herr Dr. Jörg
Nerlich, sowie Vorstand und Berater teil. Der Gläubigerausschuss ist mit
der Fortführung des vom Gericht angeordnete Schutzschirmverfahrens bis auf
Weiteres einverstanden. Damit wurde die Grundlage für die Fortführung des
operativen Geschäftsbetriebs und den erfolgreichen Abschluss der
finanzwirtschaftlichen Restrukturierung geschaffen.

Über die DF-Gruppe

Die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe besteht hauptsächlich im regresslosen
An- und Verkauf ausgewählter Forderungen aus Exporten in Emerging Markets.
Das Ziel ist der zeitgleiche oder kurzfristige Weiterverkauf der erworbenen
Forderung. Die Forfaitierung ist ein immer wichtigeres Instrument in der
Exportfinanzierung. Mit wachsendem Welthandel und der fortschreitenden
Globalisierung wächst auch das Forfaitierungsvolumen. Aus einer Forderung
ein handelbares Produkt zu machen, ist sowohl für den Exporteur wie auch
für den Ankäufer der Forderung vorteilhaft. Denn neben der
Risikoverlagerung auf den Ankäufer besteht der Hauptvorteil der
Forfaitierung für den Verkäufer einer Forderung in der Liquiditätszufuhr.
So entlastet der Exporteur seine Kreditlinien und verbessert seine
Bilanzstruktur. Die DF Deutsche Forfait AG strukturiert die Forderungen in
einer attraktiven Art und Weise, so dass institutionelle Investoren die
Forderungen als Anlageform nachfragen.

DF Deutsche Forfait AG
Christoph Charpentier
Kattenbug 18 – 24
50667 Köln
T +49 221 97376-37
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ISIN: DE000A14KN88, DE000A1R1CC4,
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