DGAP-News: DF Deutsche Forfait AG muss Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2013 verschieben

DGAP-News: DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
DF Deutsche Forfait AG muss Veröffentlichung des Konzernabschlusses
2013 verschieben

28.04.2014 / 12:59

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DF Deutsche Forfait AG muss Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2013
verschieben

Köln, 28. April 2014 – Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG
(Prime Standard, ISIN: DE0005488795) müssen die Veröffentlichung des
Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2013 verschieben. Diese war für den
30. April 2014 angekündigt.

Gemäß aktueller Feststellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft ist
Voraussetzung für die Veröffentlichung eines testierten Jahres- und
Konzernabschlusses 2013, dass das Entscheidungsverfahren des
US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) vollständig
abgeschlossen ist. Das OFAC prüft derzeit die von der Gesellschaft
beantragte Streichung von der Sanktionsliste. Die inzwischen abgeschlossene
Untersuchung der Bundesbank, hat bestätigt, dass die Gesellschaft weder
gegen deutsches noch gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen hat.

Vor diesem Hintergrund sieht sich die Gesellschaft gezwungen, die
ursprünglich für den 30. April 2014 geplante Bilanzpresse- und
Analystenkonferenz zu verschieben. Die neuen Termine
für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, die Bilanzpressekonferenz
und die Hauptversammlung wird die DF Deutsche Forfait AG unmittelbar nach
Vorliegen einer Entscheidung des OFAC bekanntgeben.

Über die DF-Gruppe

Die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe besteht hauptsächlich im regresslosen
An- und Verkauf ausgewählter Forderungen aus Exporten in Emerging Markets.
Das Ziel ist der zeitgleiche oder kurzfristige Weiterverkauf der erworbenen
Forderung. Die Forfaitierung ist ein immer wichtigeres Instrument in der
Exportfinanzierung. Mit wachsendem Welthandel und der fortschreitenden
Globalisierung wächst auch das Forfaitierungsvolumen. Aus einer Forderung
ein handelbares Produkt zu machen, ist sowohl für den Exporteur wie auch
für den Ankäufer der Forderung vorteilhaft. Denn neben der
Risikoverlagerung auf den Ankäufer besteht der Hauptvorteil der
Forfaitierung für den Verkäufer einer Forderung in der Liquiditätszufuhr.
So entlastet der Exporteur seine Kreditlinien und verbessert seine
Bilanzstruktur. Die DF Deutsche Forfait AG strukturiert die Forderungen in
einer attraktiven Art und Weise, so dass institutionelle Investoren die
Forderungen als Anlageform nachfragen.

DF Deutsche Forfait AG
Christoph Charpentier

Kattenbug 18 – 24
50667 Köln
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