DGAP-News: ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017

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ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017 (News mit Zusatzmaterial)

04.09.2017 / 10:58

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Pfullendorf, 4. September 2017.  Der Vorstand der ALNO AG teilt mit, dass die im Zeitraum vom 28. August 2017, 00:00 Uhr bis 30. August 2017, 24:00 Uhr abgehaltenen Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der ALNO AG betreffend die bis zu EUR 45.000.000,00 8,50 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 14. Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN: A1R1BR) und die bis zu EUR 14.000.000,00 8,00 % Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 fällig am 11. März 2019 (ISIN: DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW) jeweils das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht haben. 

Insgesamt nahmen an den Abstimmungen Anleihegläubiger teil, die Teilschuldverschreibungen aus der bis zu EUR 45.000.000,00 8,50 % Inhaberschuldverschreibung 2013/2018 im Volumen von EUR 2.510.000 (5,57% des ausstehenden Schuldverschreibungskapitals) bzw. Teilschuldverschreibungen aus der bis zu EUR 14.000.000,00 8,00 % Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 im Volumen von EUR 722.000 (5,15% des ausstehenden Schuldverschreibungskapitals) vertreten haben. 

Aufgrund der mangelnden Beschlussfähigkeit wird die ALNO AG die Anleihegläubiger beider Schuldverschreibungen nochmals (letztmalig) auffordern, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung, dieses Mal in Form einer Präsenzveranstaltung am 26. September 2017 in Pfullendorf, abzustimmen. Hierzu wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erneut einladen. In der zweiten Anleihegläubigerversammlung besteht im Hinblick auf den Beschlussgegenstand (Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger) kein Erfordernis eines Quorums mehr.

Kontakt:
Markus Gögele
Leiter Unternehmenskommunikation
& Investor Relations

ALNO AG
Heiligenberger Str. 47
88630 Pfullendorf
Telefon +49-7552-21-3316
Telefax +49-7552-21-773316
E-Mail markus.goegele@alno.de
Internet www.alno-ag.de


Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=OISDTFEJAC
Dokumenttitel: 170904_CorpNews_Anleihe


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