DGAP-Adhoc: MIFA: Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung unterzeichnet

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Vereinbarung

22.08.2014 21:14

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MIFA: Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung unterzeichnet

Sangerhausen, 22. August 2014 – Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
(WKN Aktie: A0B95Y / ISIN Aktie: DE000A0B95Y8, „MIFA“) hat heute mit der
One Square Advisory Services GmbH, dem Gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/18 (WKN Anleihe: A1X25B / ISIN
Anleihe: DE000A1X25B5, „MIFA-Anleihe“), sowie der OPM Global B.V., einer
Tochtergesellschaft des indischen Fahrradherstellers Hero Cycles Ltd.
(„HERO“), eine Grundlagenvereinbarung zur finanziellen Sanierung der MIFA
unterzeichnet.

Demnach werden die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe im Wege einer sog.
Abstimmung ohne Versammlung unter anderem dazu aufgerufen, über eine
Verringerung der Hauptforderung der MIFA-Anleihe im Nennwert von derzeit 25
Mio. Euro um 15 Mio. Euro auf dann 10 Mio. Euro abzustimmen. Der
Differenzbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro soll im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung in Neue Aktien umgewandelt werden („Debt-Equity-Swap“).
Zudem soll die MIFA-Anleihe durch bestimmte Vermögensgegenstände im Wert
von bis zu 7,5 Mio. Euro nachbesichert werden.

Weiterhin sind die Anleihegläubiger dazu aufgerufen, über den Verzicht auf
die zwischen dem 12. August 2013 (einschließlich) und dem 11. August 2014
(einschließlich) entstandenen Zinsansprüche in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro
zu entscheiden. Die aufgelaufenen Zinsen sollen ebenso wie der
Differenzbetrag dem Eigenkapital der MIFA zugeführt werden. Zudem wird den
Anleihegläubigern vorgeschlagen, die Endfälligkeit der MIFA-Anleihe bis zum
12. August 2021 (statt 12. August 2018) hinauszuschieben, einhergehend mit
einer Reduktion des jährlichen Zinssatzes von derzeit 7,5 Prozent auf einen
Restrukturierungszinssatz in Höhe von 1 Prozent jährlich für den Zeitraum
zwischen dem 12. August 2014 (einschließlich) und dem 11. August 2021
(einschließlich).

Als Gegenleistung für die Verringerung der Hauptforderung der MIFA-Anleihe
sollen die Anleihegläubiger nach einer von einer außerordentlichen
Hauptversammlung zu beschließenden vereinfachten Herabsetzung des
Grundkapitals im Verhältnis 1:100 („Kapitalschnitt“) das Recht auf den
Erwerb von Neuen Aktien erhalten, die im Rahmen der von der
außerordentlichen Hauptversammlung zu beschließenden
Umtauschsachkapitalerhöhung („Debt-Equity-Swap“) unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Altaktionäre ausgegeben werden sollen und zunächst von
einer Abwicklungsstelle gezeichnet und übernommen werden sollen.

Die derzeitige Planung sieht in einem weiteren Schritt zunächst eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zur Beteiligung der OPM Global B.V. vor.
Im Zuge einer weiteren Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist geplant, auch
den bestehenden Aktionären und den Anleihegläubigern Neue Aktien
anzubieten. OPM Global B.V. hat sich dabei dazu verpflichtet, nicht von den
Altaktionären und den Anleihegläubigern übernommene Aktien zu zeichnen. Im
Zuge der Barkapitalerhöhungen soll der MIFA ein Gesamtemissionserlös in
Höhe von mindestens 15 Mio. Euro zufließen. Nach erfolgreicher Durchführung
der geplanten Kapitalmaßnahmen halten OPM Global B.V. und weitere neue
Aktionäre rund 89 Prozent der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der MIFA,
rund 10 Prozent werden dann bei den Anleihegläubigern liegen sowie rund 1
Prozent bei den derzeitigen Aktionären der MIFA.

Die zwischen der MIFA, dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger sowie
der OPM Global B.V. geschlossene Vereinbarung steht unter verschiedenen
aufschiebenden Bedingungen. Die Umsetzung der vereinbarten
Sanierungsstruktur soll bis März des Jahres 2015 abgeschlossen sein.

Kontakt:

Matthias Köhl
cometis AG
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: 0611-205855-17
Fax: 0611-205855-66
E-Mail: koehl@cometis.de

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Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
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06526 Sangerhausen
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ISIN: DE000A0B95Y8
WKN: A0B95Y
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