DGAP-Adhoc: Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

23.02.2017 / 15:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

Aschheim bei München, 23. Februar 2017 – Auf Vorschlag des Geschäftsführers
der Gesellschaft hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die
Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren. Dem hat der
Sachwalter zugestimmt.

Nach Einschätzung der Gesellschaft, des Sachwalters und der Mitglieder des
Gläubigerausschusses führt die Sanierung der Gesellschaft durch einen
Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.

Nach dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist das Fortbestehen der
Gesellschaft unter Erhalt der Laurèl GmbH geplant. Die Sanierung durch den
Insolvenzplan ermöglicht eine bessere Gläubigerbefriedigung im Vergleich zu
einer Liquidation des Unternehmens.

In dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist vorgesehen, dass die
Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den Schuldverschreibungen der LaurèlAnleihe
(ISIN: DE000A1RE5T8) wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital
umwandeln (Debt-Equity-Swap). Nach Umsetzung des Insolvenzplans sollen die
Anleihegläubiger 40 % der Geschäftsanteile an der sanierten Laurèl GmbH
mittels eines Treuhänders halten. Im Gegenzug ist beabsichtigt, dass die
Anleihegläubiger – sofern steuerrechtlich sinnvoll – auf ihre Ansprüche aus
der Laurèl-Anleihe verzichten; alternativ wird die Laurèl-Anleihe in eine
nachrangige, von einem Treuhänder gehaltene Anleihe umgewandelt.

Um die Fortführung der Gesellschaft sicherzustellen, hat sich die Prime
Capital Debt SCS SICAV FIS, Robus Recovery Sub-Fund („Planinvestor“)
verpflichtet, als Planinvestor der Gesellschaft ein Massedarlehen in Höhe
von ca. EUR 2,22 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieses soll nach
Rechtskraft des Insolvenzplans durch eine vom Planinvestor zu gewährende
Working-Capital-Linie refinanziert werden. Der Planinvestor soll zudem
Optionsrechte (Warrants) erhalten, auf deren Grundlage er das Recht erhält,
insgesamt Geschäftsanteile im Umfang von 60 % des Stammkapitals der
Gesellschaft zu erwerben.

Der Sachwalter und der Gläubigerausschuss haben den im Term Sheet für einen
Insolvenzplan enthaltenen Regelungen und der Aufnahme des Massedarlehens
zugestimmt.

Die Gesellschaft und die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer
Vertreter aller Anleihegläubiger der Laurèl-Anleihe planen zudem, eine
Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um die Zustimmung der
Anleihegläubiger einzuholen und den gemeinsamen Vertreter anzuweisen, für
den Insolvenzplan zu stimmen.

Die Umsetzung eines Insolvenzplans mit den vorgenannten Inhalten steht
unter anderem noch unter dem Vorbehalt, dass das Insolvenzgericht den
Insolvenzplan zulässt, der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen
wird und das Insolvenzgericht den angenommenen Insolvenzplan bestätigt.

Die Einreichung des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht soll
voraussichtlich Mitte März 2017 erfolgen.

Für weitere Informationen:
Frank Ostermair/Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
+49 (0)89 8896906-14
frank.ostermair@better-orange.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Laurèl GmbH
Einsteinring 28
85609 Aschheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 99 888 0
Fax: +49 (0)89 99 888 444
E-Mail: info@laurel.de
Internet: www.laurel.de
ISIN: DE000A1RE5T8
WKN: A1RE5T
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt

 
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