DGAP-Adhoc: EYEMAXX Real Estate AG: EYEMAXX beschließt Begebung einer Wandelanleihe

EYEMAXX Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Immobilien

28.11.2016 15:20

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

EYEMAXX beschließt Begebung einer Wandelanleihe

Aschaffenburg, den 28.11.2016 – Der Vorstand der EYEMAXX Real Estate AG
(General Standard; ISIN DE000A0V9L94) hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, eine nicht nachrangige, unbesicherte
Wandelanleihe, die abhängig von der finalen Festlegung des Wandlungspreises
ein Volumen zwischen 4.075.000,00 Euro und 4.289.720,00 Euro haben soll,
unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre zu begeben.
Grundlage ist die entsprechende Ermächtigung durch die heutige
Hauptversammlung. Die Wandelanleihe soll eine Laufzeit von bis zu drei
Jahren haben. Der angestrebte Zinskupon bewegt sich zwischen 4,25 bis 4,75
Prozent p.a., und für den Wandlungspreis ist eine Spanne zwischen 9,50 Euro
und 10,00 Euro vorgesehen. Die Wandelanleihe wird erstmalig im Juli 2018 in
Inhaber-Stückaktien der EYEMAXX Real Estate AG wandelbar sein. Die
Wandelanleihe wird institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung zum Erwerb angeboten. Die endgültigen Bedingungen der
Wandelanleihe werden in den kommenden Tagen festgelegt.

Die Mittel aus der Wandelanleihe sollen vorrangig für weitere
Immobilienprojekte in den Kernmärkten Deutschland und Österreich genutzt
werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Wohnbereich. So befindet sich EYEMAXX
momentan in fortgeschrittenen Verhandlungen für die zeitnahe Umsetzung
weiterer Wohnprojekte in Wien und im Rhein-Main-Gebiet.

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