EILMELDUNG: SeniVita verschiebt Jahresabschluss – Abschreibungsbedarf und Aussetzung der Auschüttung bei den Genüssen

SeniVita Sozial gGmbH legt Zahlen für erstes Quartal 2017 vor - Positives operatives Ergebnis (EBIT) von 0,4 Mio. Euro erreicht - Ergebnisprognose für 2017 und 2018 bestätigt

Kurz vor Mitternacht von Freitag auf Samstag die News von SeniVita Sozial: Der Jahresabschluss verzögere sich. Aufgrund von Abschreibungsbedarf muss eine Ausschüttung bei den Genussscheinen und -rechten für 2017 ausgesetzt werden.

Die variable Verzinsung in Höhe von 1% könne endgültig entfallen, in Höhe der Grundverzinsung von 7% könne immerhin ein Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren entstehen, so SeniVita Freitagnacht in der Pressemitteilung weit nach Börsenschluss.

Allerdings verweist SeniVita auf den Lichtschimmer: die Vermeidung der Worst-Case-Annahme. Aus dem Betrieb von drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche und als Eigentümer von Pflegeimmobilien erzielte die gemeinnützige Gesellschaft 2017 ein Ergebnis nach Steuern (ohne Genussrechts- und Genussscheinvergütung) in Höhe von 0,9 Mio. EUR. 

Ausgesetzt bedeutet nicht endgültig aufgehoben. Auch werde der mögliche Abschreibungsbedarf erst noch geprüft, daher die Verzögerung – auch hier noch etwas schwammig. Allerdings dürften die Kurse von zuletzt rund 90 und 95%  heute zu Handelsbeginn kaum halten.

Nachtrag um 0930 Uhr: Im frühen Handel brach der SeniVita Social Genussschein 2014/unbegr. (WKN: A1X FUZ) auf Kurse zwischen 50 und 65% ein, die Wandelanleihe 2015/20 nur wenige Prozente – jedenfalls bis zur Stunde.