DGAP-News: SANHA GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache SANHA GmbH & Co. KG: Beschluss der zweiten Anleihegläubigerversammlung rechtskräftig 23.10.2017 / 14:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SANHA GmbH & Co. KG: Beschluss der zweiten Anleihegläubigerversammlung rechtskräftig Essen, 23. Oktober 2017 – Die SANHA GmbH & Co. KG, einer der führenden Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), teilt mit, dass die Anfechtungsfrist für den Beschluss der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 20. Oktober 2017, 24:00 Uhr, abgelaufen ist. Innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger sind keine Anfechtungsklagen erhoben worden. Der Beschluss der Versammlung vom 15. September 2017 ist somit rechtskräftig. Wesentliche Eckpunkte des Beschlusses sind die Verlängerung der SANHA-Anleihe 2013/18 um fünf Jahre bis Juni 2023, ein abnehmender gestaffelter Zinssatz über die fünf Jahre der Verlängerung von 8,5 % bis 6,25 % p.a., zusätzliche Sicherheiten sowie die Aufnahme von Financial Covenants. Bernd Kaimer: „Wir möchten uns noch einmal bei unseren Anleihegläubigern für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen bedanken. Mit den getätigten Investitionen und unserem angepassten Vertriebsansatz sehen wir uns für die kommenden Jahre gut aufgestellt und haben nun die Anleihefinanzierung bis 2023 gesichert. Wir freuen uns, dass unsere Anleihegläubiger uns weiter begleiten.“ Über SANHA Tragen Sie sich in unseren Investorenverteiler ein unter: www.sanha.com/de/ueber-sanha/anleihe Investor Relations / Presse:
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