DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Vergleich zwischen Deutsche Börse Tochter Clearstream und OFAC wirksam

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich

23.01.2014 20:58

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Deutsche Börse AG: Vergleich zwischen Deutsche Börse Tochter Clearstream
und OFAC wirksam

Wie die Deutsche Börse AG in ihren Ad-hoc-Mitteilungen vom 28. Oktober 2013
und 7. November 2013 mitgeteilt hat, hat sich ihre 100-prozentige
Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. (‚Clearstream‘)
entschieden, sich mit der U.S.-amerikanischen Exportkontrollbehörde Office
of Foreign Assets Control (‚OFAC‘) gegen Zahlung eines Betrags von USD
151.902.000 zu vergleichen. OFAC hatte die Unterhaltung eines Sammelkontos
durch Clearstream in den Vereinigten Staaten sowie bestimmte
Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems der Clearstream im
Jahr 2008 untersucht. Diese Wertpapierübertragungen hingen mit einer
Entscheidung der Clearstream aus dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer
iranischen Kunden zu schließen. Mit dem Vergleich wird die Angelegenheit
ohne eine endgültige behördliche Feststellung eines Verstoßes durch
Clearstream gegen U.S.-amerikanische Sanktionsvorschriften beendet.

Heute hat OFAC Clearstream unterrichtet, dass OFAC den Vergleich
unterzeichnet hat. Der Vergleich ist damit wirksam.

Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15

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