The Grounds mit Details zur AGV

Laufzeitverlängerung, Kuponerhöhung, dazu noch Streichungen, Einführungen und Begrenzungen – hier die Beschlussgegenstände der AGV bei The Grounds.

Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/24 (DE000 A3H3FH 2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. bis zum 18. Dezember einzuladen.

Wie angekündigt sei dies Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten künftigen Finanzierungsstruktur und soll insbesondere auch eine mögliche Kapitalerhöhung 2024 vorbereiten.

Beschlussgegenstand wird im Wesentlichen Folgender sein:

a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit der Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;

b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8% p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10% p.a.;

Objekt der The Grounds

c) Streichung des Wandlungsrechts;

d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;

e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst;

f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.

Die geplante Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/24 sei eine wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital und dem daraus resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte der The Grounds in den nächsten Jahren. Wesentliche Anleihegläubiger hätten in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 28. November im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der The Grounds mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter diesem Link abrufbar.

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