SynBiotic: neue Pflichtwandelanleihe in petto

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Die SynBiotic SE will neue Investorengelder abgreifen: Hierfür hat die börsengelistete Unternehmensgruppe im Hanf- und Cannabis-Sektor die Begebung einer 6,0%-Pflichtwandelanleihe Dezember 2024/25 über bis zu 2.802.735,60 EUR beschlossen.

Der kurzlaufende Mini-Wandler ist in bis zu 333.659 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandel-TSV im Nennbetrag von je 8,40 EUR eingeteilt und soll den Aktionären der Gesellschaft prospektfrei im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten werden.

Das Bezugsverhältnis lautet auf 15:1 (15 Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Wandel-TSV). Das erstellte Basisinformationsblatt werde laut SynBiotic SE voraussichtlich am 5. März veröffentlicht. Eine Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger erfolge voraussichtlich am 6. März.

Nicht bezogene Wandel-TSV können ausgewählten Investoren, auch parallel zum Bezugsangebot, ggf. unter Einschaltung eines oder mehrerer Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute, im Wege einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet, wonach die Wandel-TSV im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. müssen.

Die frischen Investorengelder dienen indes der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können.

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Trotz des stark angestiegenen Aktienkurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte SynBiotic den bestehenden Aktionären den Einstieg bei 8,40 EUR je Wandel-TSV ermöglichen.

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