SdK bringt sich in Stellung gegen AGVs der Euroboden

Die Euroboden verlangt Anlegern auf der anstehenden AGV weitgehende Zugeständnisse ab. Die SdK rät unbedingt zu einer Bündelung der Interessen.

Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNQ 5) und der 5,5%-Anleihe 2020/25 (DE000 A289EM 6), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Die Anleihegläubiger sollen u.a. einer Verlängerung der Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils drei Jahre zustimmen. Ferner soll die Gesellschaft die Laufzeit der Anleihen nach Ablauf der verlängerten Rückzahlungsfrist einseitig um weitere zwei Jahre verlängern können. Darüber hinaus sollen die beiden Anleihen zukünftig nur noch mit 2,5% p.a. verzinst werden. Die weitaus bedeutendste Änderung stellt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. jedoch der angedachte qualifizierte Rangrücktritt dar.

Hintergrund der notwendigen Sanierung sei die aktuell verschärfte Immobilienkrise. Die Geschäftsführung der Euroboden GmbH hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/23 bereits umfangreiche Abschreibungen vorgenommen, und mittlerweile auch den Beschluss gefasst, keine weiteren Projekte selbst mehr baulich umzusetzen mit Ausnahme der sich bereits im Bau befindlichen Projekte. Bereits erworbene Grundstücke sollen über den Zeitraum von zwei bis vier Jahren wieder veräußert werden. Aufgrund der Strategieänderung und der aktuellen Marktentwicklungen rechnet die Geschäftsführung mit zusätzlichen Wertberichtungen, in deren Folge es zu einer vollständigen Aufzehrung des Konzern-Eigenkapitals kommen könnte.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die derzeitigen Beschlussvorschläge sind aus Sicht der SdK überwiegend nicht akzeptabel und führen zu gravierenden Nachteilen für die Anleiheinhaber. Die Anleiheinhaber sollen zukünftig vor allem durch den Rangrücktritt deutlich erhöhte Risiken tragen, erhalten hierfür aber keinerlei Kompensationsleistungen. Durch den Rangrücktritt würden die Anleiheinhaber im Falle einer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch folgenden Insolvenz der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit leer ausgehen. Aus Sicht der SdK ist auch fraglich, wieso die Gesellschaft komplett von ihrem Geschäftsmodell Abstand nimmt und quasi in einen Abwicklungszustand übergeht. Auch zukünftig wird es Unternehmen geben (müssen), die sich der Immobilienentwicklung annehmen.

wunderschöne Architektur: bald ad acta gelegt?

Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/euroboden für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weitere Entwicklung informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020 846 – 0 zur Verfügung.

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