One Square und Heuking Kühn vertreten Ad-hoc-Committee gegen AGV-Vorschläge der Euroboden

Die Vorschläge der Gesellschaft seien unausgewogen und in dieser Form nicht akzeptabel, moniert One Square im Verbund mit der Kanzlei Heuking Kühn.

Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNXQ 5) und der 5,5%-Anleihe 2020/25 (DE000 A289EM 6), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.

Die Anleihegläubiger sollen u.a. einer Verlängerung der Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils drei Jahre zustimmen. Weiterhin plant die Gesellschaft, sich einseitig ein Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Anleihen nach Ablauf der verlängerten Rückzahlungsfrist, um weitere zwei Jahre einräumen zu lassen.

Die Vorschläge der Gesellschaft seien unausgewogen und in dieser Form nicht akzeptabel.

Die Geschäftsführung hat am 25. Juli die Vorschläge im Rahmen eines Webcast vorgestellt und erläutert. Allerdings blieben dabei viele Fragen offen, eine schlüssige Begründung für die Vorschläge bliebe die Gesellschaft schuldig.

Aussagegemäß können die Anleihegläubiger auch nach der Verlängerung nicht mit einer Rückzahlung rechnen! Zudem sei das Eigenkapital schon heute (womöglich) wertlos. Sollte das tatsächlich der Fall sein, stellt sich die Frage nach der – zumindest wirtschaftlichen – Übernahme des Eigenkapitals durch die Anleihegläubiger.

Die Erklärung des Nachrangs für die Anleihen würde im Falle einer Insolvenz zum Komplettausfall führen und sei allein aus diesem Grund nicht akzeptabel.

Die angedachte Streichung des Kündigungsrechts bei einem Change of Control lässt zudem vermuten, dass im Hintergrund bereits Gespräche mit Investoren geführt würden, begründet das Ad-hoc-Committee.

Vor diesem Hintergrund hätten sich eine Reihe institutioneller Investoren, die in Gänze ein Nominalvolumen von EUR 10+ Mio. halten, zu einem Ad-hoc Committee zusammen-geschlossen. Das Ad-Hoc-Committee diene der Interessenvertretung aller Anleihegläubiger in potenziellen Restrukturierungsgesprächen sowie in einer durchaus drohenden Insolvenz. Für die Verhandlungen mit der Gesellschaft habe das Ad-hoc Committee One Square und die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn beauftragt.

Anleihegläubiger können sich unter euroboden@onesquareadvisors.com registrieren und über die weitere Entwicklung informieren.

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