Nächster Zahltag für Gläubiger der BeA Behrens – wenn auch nur ein winziger

Die beiden Anleihen des Industrieunternehmens Joh. Fr. Behrens (kurz: BeA) landeten 2020 in der Insolvenz. Die Wertaufholung ist aber ansehnlich.

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der insolventen Joh. Friedrich Behrens AG wird eine weitere Abschlagsverteilung in Höhe von 0,89% auf die festgestellten Forderungen (0,90% auf das Nominalvolumen) der Anleihe 2019/24 (DE000 A2TSEB 6)  und 1,27% auf die festgestellten Forderungen (1,35% auf das Nominalvolumen) der Anleihe 2015/ 20 (DE000 A161Y5 2) vornehmen.

Die Sachwaltung habe Anhaltspunkte, dass bestimmte Anleiheforderungen der Nachrangigkeit unterliegen könnten. Um eine Ausschüttung an nachrangige Gläubiger auszuschließen, sei nun erst eine Prüfung der einzelnen Forderungen der Anleihegläubiger erforderlich.

Der gemeinsame Vertreter werde diese Prüfung vornehmen und die Auszahlung der Anleihe 2019/24 (DE000 A2TSEB 6) und der Anleihe 2015/20 (DE000 A161Y5 2) an die Anleihegläubiger veranlassen.

Joh. Friedrich Behrens / BeA auf einer Messe 2017

Die Auszahlung auf die Anleihen erfolge auf die Bestände vom 02.01.2024.

Um die Auszahlung vorzunehmen, werde in der ersten Januarwoche ein Registrierungsformular auf der Homepage von One Square (https://onesquareadvisors.com/behrens-ag/) zu finden sein, mit dem die notwendigen Unterlagen zur Auszahlung bereitgestellt werden.

Der gemeinsame Vertreter werde die Anleihegläubiger der Joh. Friedrich Behrens AG über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen unter bea@onesquareadvisors.com zur Verfügung.

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