mzs zu ERWE Immobilien: Sanierungsvorschlag nicht akzeptabel – Gegenantrag

mzs Rechtsanwälte halten den Sanierungsvorschlag der ERWE Immobilien für derzeit nicht akzeptabel und bereiten daher einen Gegenantrag vor.

Die Anleihe sei bereits notleidend, denn die für den 10. Juni fällige Zinszahlung wurde nicht geleistet. Darüber hinaus hat die Emittentin mit Veröffentlichung vom 11. Juni mitgeteilt und durch einen ungeprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni unterlegt, dass sie auch die Tilgung der Anleihe zum 10. Dezember 2023 aller Voraussicht nach nicht leisten könne.

Hintergrund sei, dass die Emittentin ihre Projekte im derzeitigen Marktumfeld nicht auskömmlich vermarkten könne. Weiterer Hintergrund, dass, selbst wenn die Emittentin Projekte vermarkten könnte, es noch erhebliche Darlehensverbindlichkeiten gebe, die ebenfalls kurzfristig zu tilgen sind:

– Darlehen in Höhe von 32 Mio. EUR zu August 2023

– Darlehen in Höhe von 10,7 Mio. EUR zum 30. Juni 2023 ‚bzw.‘ (?) 30. Juni 2024

– Bankdarlehen in Höhe von insgesamt ca. 15 Mio. EUR in den nächsten 12 Monaten

– Verkäuferdarlehen in Höhe von 1. Mio. EUR

Im Unterschied zu der Inhaberschuldverschreibung seien diese Darlehen offenbar alle besichert. Darüber hinaus hätten diese Darlehen auch noch sog. Cross-default-Klauseln. Das bedeutet, wenn irgendein anderes Darlehen notleidend werde, dürfen diese Darlehen ebenfalls fällig gestellt werden, auch wenn sie selbst (noch) nicht notleidend wären.

Die Lage ist also ernst. Liquidität ist nach den hier vorliegenden Berichten nicht annähernd ausreichend vorhanden, um Tilgungen zu leisten.

Der mit Veröffentlichung vom 11. Juni mitgeteilte Sanierungsvorschlag der Emittentin sei aus mzs-Sicht nicht akzeptabel. Er sehe im Kern vor, dass die Gläubiger die Anleihen in Aktien umtauschen. Auf dem Papier sei das immerhin eine stattliche Beteiligung von über 80%.

Der Haken sei aber, dass nach den Berechnungen der Emittentin weitere 12 Mio. EUR Kapitalerhöhung erforderlich seien, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 12 Monate zu decken. Das heißt, die Anleihegläubiger können faktisch auf Null gesetzt werden, falls sich kein Investor findet, der den Anleihegläubigern einen angemessenen Anteil an der Emittentin zusichert.

So müsse man befürchten, dass Anleihegläubiger aus der Bilanz mehr oder weniger entsorgt werden und der neue Investor die ERWE übernimmt. Solange eine Zusicherung über die Konditionen der Kapitalerhöhung fehle, sei das Restrukturierungskonzept der Emittentin aus mzs-Sicht derzeit nicht annahmefähig.

Daher müsse zunächst lediglich eine insolvenzvermeidende Stundung ausgesprochen werden. Erst in einem zweiten Schritt soll dann, wenn man die Konditionen genauer kennt (und auch einen besseren Überblick über die Liquiditätslage gewonnen hat), das Sanierungskonzept weiter ausgearbeitet werden. Da es sich um weitreichende Entscheidungen handelt, sollen die weiteren Sanierungsschritte in einer neuen Gläubigerversammlung entschieden werden. Hierbei seien heute noch nicht ausbuchstabierbare Lösungen denkbar, vom Umtausch bis über eine Nachrangigkeit, von Hair Cut (also Verzicht) bis zur einfachen weiteren Stundung.

Interessenbündelung: info@mzs-recht.de

mzs Rechtsanwälte ist eine Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Aktuell ist der Seniorpartner Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter gemeinsamer Vertreter bei diversen Immobilienanleihen bzw. Anleihen mit Immobilienfokus, namentlich Eyemaxx, SeniVita, Deutsche Lichtmiete und VERIUS.

Fotos: @ ERWE Immobilien

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