KFM DMSA Fonds: Beschwerdeverfahren bei der Finanzmarktaufsicht in Luxemburg läuft

Ein Beschwerdeverfahren bei der Luxemburger Finanzmarktaufsicht läuft – das soll jedoch nur ein erster Schritt sein.

Hintergrund

Am 14. Juni überraschte die IPConcept den Markt mit der Entscheidung, den Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS zu liquidieren. Die Anleger seien zuvor nicht über die Entscheidung informiert worden. IPConcept habe keinerlei Vorsorge für die weitere Verwaltung der Assets des Fonds getroffen. Insbesondere sei nicht sichergestellt, dass das dringend notwendige Risikomanagement weiterhin stattfinde. Marktteilnehmer sehen darin einen beispiellosen Alleingang seitens der IPConcept S.A. und der Verwahrstelle DZ Privatbank, der für Fassungslosigkeit und Kopfschütteln gesorgt habe, so Dr. Wolfgang Schirp, dessen Kanzlei mehr als 100 private und institutionelle Investoren des Fonds vertritt:

„Unser energisches Auftreten für die Investoren zeigt Wirkung. Allen beteiligten Institutionen, mit denen wir sprechen, ist bewusst, dass großer Schaden droht. Dies betrifft nicht nur diesen Fonds und seine Anleger. Vielmehr ist das Vertrauen in den Finanzplatz Luxemburg insgesamt in Gefahr, wenn ein Fonds ohne stichhaltige Begründung und Vorwarnung von einem Tag auf den anderen plötzlich geschlossen werden kann. Wir haben in den bislang geführten Gesprächen mit dem Liquidator und seinen Mitarbeitern die Zusage erhalten, dass ein Notverkauf der Assets des Fonds nicht stattfinden wird. Auch das Risikomanagement hinsichtlich der Assets des Fonds wird sofort wieder aufgenommen. Beide Zusagen begrüßen wir sehr. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keine Assets des Fonds verschleudert werden und dass nicht noch weiterer Schaden angerichtet wird.“

Luxemburg

Nötigenfalls Schadensersatzansprüche

Diese sofort wirksamen Sicherungsmaßnahmen könnten aber nur ein Anfang sein. Man habe für Mandanten daneben ein förmliches Beschwerdeverfahren bei der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht CSSF eingeleitet. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens würden alle bisherigen Verfahrensschritte lückenlos aufgeklärt und auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht. Wenn es dabei Hinweise auf ein Fehlverhalten der der IPConcept und der DZ Privatbank ergäben, dann würde man für Mandanten Schadensersatzansprüche gegen diese beiden Institutionen geltend machen.“

Für weitere Informationen unter www.schirp.com.

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