Interessenbündelung bei Insolvenz der Euroboden weiterhin angeraten

Im Insolvenzverfahren der Euroboden sei möglich, einen gV zu wählen. One Square, Heuking und SdK befürworten das.

Die Euroboden GmbH hat am 11. August wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht in München gestellt und die einberufenen Gläubigerversammlungen abgesagt. „Grund ist die weitere Verschlechterung der kurz- bis mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung, insbesondere durch das unerwartete Scheitern bzw. die geringeren Erfolgsaussichten von Verkaufsbemühungen für verschiedene Grundstücke. Dies hat zur Folge, dass bisher erwartete Erlöse auf Ebene der Projektgesellschaften wegfallen oder deutlich später und geringer als geplant ausfallen. […]“

Weitere Gründe seien die weiterhin negativen Marktaussichten, erheblich gestiegene Baukosten, die anhaltend hohen Zinsen, den Nachfrageeinbruch auf Käuferseite sowie die starke Zurückhaltung der Finanzierer.

Mit Beschluss des Amtsgerichtes München vom 14.08. wurde Rechtsanwalt Oliver Schartl, aus der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Schartl ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen. Derzeit verschaffe sich die Insolvenzverwaltung einen Überblick über die Gesamtsituation der Euroboden-Gruppe.

Bereits nach der Einberufung der Gläubigerversammlungen hatten One Square und Heuking Kühn die Gläubiger dazu aufgerufen, ihre Interessen zu bündeln. Diesem Aufruf seien weit über 200 institutionelle und private Anleihegläubiger gefolgt und haben sich bei One Square und Heuking Kühn mit einem Nominalvolumen in Höhe von rund 27 Mio. EUR bzw. 29% des ausstehenden Anleihevolumens für die Vertretung ihrer Interessen registriert. Daraufhin habe das Amtsgericht auf Anregung des Insolvenzverwalters One Square zum Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.

Eine Quote für die Anleihegläubiger könne nur bei einem Verkauf der gesamten Gruppe bzw. aus dem Eigenkapitalwert der Projekte, die sich in den vorgenannten Projektgesellschaften befinden, entstehen. Daher unterstützt One Square den Insolvenzverwalter aktiv bei der Auslotung aller Optionen.

Die Anleihebedingungen der Euroboden Anleihen sehen keine Wahl eines gemeinsamen Vertreters vor. Im eröffneten Insolvenzverfahren sei allerdings möglich, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen: Anmeldung unter diesem Link: euroboden@onesquareadvisors.com

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