Huber Automotive: 1ste AGV Anfang April, Kupon soll sich erhöhen

Spät, aber noch intime: Vom 2. Bis 4. April findet die 1ste AGV der Huber Automotive als Abstimmung ohne Versammlung statt.

Die Huber Automotive AG hat heute die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht.

Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,0% Inhaberschuldverschreibungen (DE000 A2TR43 0) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern.

Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.

Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter in der Frist vom 2. – 4. April per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten.

Huber Automotive

Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger werde die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen.

Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinskupons noch eine Aussetzung der Kuponzahlung zum 16. April würden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein.

Die Anleihe von Huber notiert aktuell bei rund 80%.

Es wird zeitlich jedenfalls knapp. Scheitert die 1ste AGV am Teilnahme-Quorum von 50%, würde eine 2te AGV (mit Quorum von 25%) wohl gegen Ende April stattfinden, unter Wahrung gesetzlicher Fristen. Ab Mitte April würde jedoch die Zinszahlung schon in Verzug sein.

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