Euroboden-Insolvenz: jetzt bloß keine Eigenverwaltung

Interessen der Gläubiger wahren, Vermögen so weit möglich wahren und eine Insolvenz in Eigenverwaltung verhindern – darum gehe es jetzt bei der Insolvenz der Euroboden.

Die Euroboden GmbH hat am heutigen 11. August einen Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht in München gestellt und die einberufenen Gläubigerversammlungen für die von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNXQ 5) und der 5,5%-Anleihe 2020/20 (DE000 A289EM 6), abgesagt. Im Rahmen dieser Gläubigerversammlungen sollte über umfangreiche Änderungen der Anleihebedingungen abgestimmt werden.

One Square und Heuking Kühn hatten die Gesellschaft wiederholt aufgefordert, in Gespräche einzutreten. Die Gesellschaft hat seit der Einladung zur Gläubigerversammlung die Gespräche mit Vertretern der Anleihegläubiger, auch unter NDA (=Vertraulichkeitsvereinbarung), verweigert.

Insgesamt haben sich Gläubiger der Euroboden Anleihen mit einem Nominalvolumen von >24 Mio. EUR bei One Square und Heuking Kühn registriert und Vollmachten mit einem Nominalvolumen von >19 Mio. EUR erteilt. Anleihegläubiger, die sich ebenfalls von One Square und Heuking Kühn vertreten lassen möchten, können sich weiterhin unter euroboden@onesquareadvisors.com registrieren.

Über 20% der Anleihegläubiger insgesamt haben One Square und Heuking Kühn mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt. Oberstes Ziel sei es nun

– die Hoheit über das Verfahren zu erlangen und den Prozess maßgeblich zu steuern

– die Insolvenz in Eigenverwaltung zu verhindern

– die Interessen der Gläubiger zu wahren

– das Vermögen zu erhalten und nicht dem bisherigen Management zu überlassen

Das Management der Gesellschaft habe durch ihre Verweigerungshaltung im bisherigen Prozess jegliches Vertrauen verspielt und agiere erneut ohne Berücksichtigung der Wünsche ihrer Anleihegläubiger. OSA/Heuking sehen hier die Interessen der Gläubiger massiv gefährdet und bemühen sich daher auch um einen Sitz im Gläubigerausschuss.

In der Insolvenz sei die Wahl eines gemeinsamen Vertreters verpflichtend und es sei davon auszugehen, dass das Insolvenzgericht zeitnah entsprechende Gläubigerversammlungen einberufen werde. One Square und Heuking Kühn werden die Interessen der Anleihegläubiger auch auf den dann anstehenden Gläubigerversammlungen vertreten und sich für die Interessen der Anleihegläubiger einsetzen.

Alle Anleihegläubiger, die sich unter euroboden@onesquareadvisors.com registriert haben oder noch registrieren, würden regelmäßig über den Stand der Dinge und das Verfahren informiert.

—————————-

! NEU ! Die erste BondGuide Jahresausgabe 2023 ist erschienen: Green & Sustainable Finance 2023 (4. Jg.) kann wie gewohnt kostenlos als e-Magazin oder pdf heruntergeladen werden.

Die Ausgabe 3/2022 Biotechnologie 2022 der Plattform Life Sciences ist erschienen. Die Ausgabe kann bequem als e-Magazin oder pdf durchgeblättert oder heruntergeladen werden.

Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !