ESPG verzeichne bis dato eine gute Resonanz für die Beschlussvorschläge zur Änderung der Anleihebedingungen – Call für Investoren am 14. März
– Positives Feedback von Anleihe-Investoren für geplante Änderung der Anleihebedingungen
– ESPG erinnert Anleger an Anmeldefrist am 15. März und Stimmabgabe vom 18. bis zum 20. März
– Management Call am 14. März für Anleihe-Investoren
Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, verzeichnet gute Fortschritte bei der Anmeldung ihrer Anleihegläubiger zur Beschlussfassung über die geplante Änderung der Anleihebedingungen. Die Abstimmung ohne Versammlung wer im Zeitraum vom 18. bis zum 20. März stattfinden. Stimmberechtigte Anleihegläubiger werden gebeten sich bei dem von der Gesellschaft mit der Abstimmungsleitung beauftragten Notar Dr. Johannes Beil spätestens bis zum Ablauf des 15. März anzumelden.
Der Vorstand hat bislang in Gesprächen mit verschiedenen Anleihegläubigern ausnahmslos positives Feedback bezüglich der geplanten Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023 erhalten. Anleihegläubiger mit einem wesentlichen Anteil haben bereits signalisiert, dass sie auch dem Beschlussvorschlag positiv gegenüberstehen, Klaus Nieding als gemeinsamen Vertreter dazu zu ermächtigen, den Gesamt-LTV-Covenant, falls erforderlich, auch für das Jahr 2024 auszusetzen.
Dr. Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Nach den konstruktiven Gesprächen mit Anleihe-Investoren rechnen wir mit einer breiten Zustimmung zur Aussetzung des LTV-Covenants für das abgelaufene Jahr, sollte sich dies als erforderlich herausstellen. Gleichwohl mussten wir feststellen, dass der Anmeldeprozess zur Abstimmung ohne Versammlung mitunter länger dauert, als von Anlegern erwartet. Daher bitten wir jeden Gläubiger, die Anmeldung so früh wie möglich in die Wege zu leiten.“
Neben der Anmeldung müssen die Anleger einen Eigentumsnachweis und einen Sperrvermerk einreichen. Stimmberechtigte Personen finden auf der ESPG-Website unter „Investor Relations“ zudem ein Formular zur Stimmabgabe, das zwischen dem 18. und 20. März an den Abstimmungsleiter zu übersenden ist. Alternativ könne auch Nieding als Stimmrechtsvertreter oder eine sonstige Person zur Stimmabgabe bevollmächtigt werden. Entsprechende Vollmachtsformulare stehen ebenfalls auf der ESPG-Website zur Verfügung.
Auf einer ersten AGV gilt ein Quorum von 50%, d.h. die Hälfte des ausstehenden Anleihevolumens müsste teilnehmen.
Das Management werde am 14. März um 1500 Uhr CET einen Investoren-Call mit weiterführenden Informationen zur beabsichtigten Änderung der Anleihebedingungen und zu den weiteren Beschlussgegenständen sowie mit Informationen zum Ablauf der Abstimmung durchführen. Einwahldaten und Anmeldekontakte werden auf der Website der ESPG eingestellt.
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