Causa Eyemaxx : einstweilige Verfügung gegen One Square Advisors

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Der One Square liege gar kein anwaltliches Gutachten vor, was eine Anfechtbarkeit von Sicherheiten bei der Anleihe der Eyemaxx feststelle.

Das LG Köln kommt in einem Beschluss im Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die One Square Advisors GmbH in einer Pressemitteilung vom 19.04.2023 unwahre Tatsachen verbreitet habe.

Konkret gehe es darum, dass One Square in einer Corporate News wahrheitswidrig behauptet habe, der gemeinsame Vertreter der Eyemaxx-Anleihe 2020/25 (DE000 A289PZ 4), Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen, habe in einer Bekanntmachung vom 03.02.2023 ein ‚gegenläufiges Gutachten‘ zur Wirksamkeit der Sicherheiten nicht erwähnt und damit eine irreführende Meldung veröffentlicht. Wie sich nun herausgestellt habe, existiert ein solches Gutachten überhaupt nicht.

Das Landgericht Köln bewerte die in dieser Pressemitteilung getätigte Äußerung daher als unwahre Tatsachenbehauptung. One Square habe weder glaubhaft machen können, dass ein Gutachten existiert, das zu einer gegenläufigen Ansicht gelangt, noch, dass Herr Meyer zu Schwabedissen von diesem Kenntnis hatte. So das LG Köln in seinem Beschluss vom 11.05.2023.

Besonders bemerkenswert sei, dass das LG Köln nicht nur festgestellt habe, dass One Square unwahre Tatsachen verbreitet habe. Es hätte auch festgestellt, dass der von One Square vorgelegte – nicht unterschriebene – Entwurf eines anwaltlichen ‚Memorandums‘, den One Square als ‚Gutachten‘ werten wolle, die Rechtsposition von OSA nicht einmal bestätigt.

Zum Schutz der Anleihegläubiger scheine es Meyer zu Schwabedissen daher dringend geboten, die weitere Verbreitung der nach seiner Meinung unwahren Tatsachenbehauptungen zu unterbinden. Um jeden Zweifel zu beseitigen und um die Markthygiene wieder herzustellen, werde er in einem weiteren Schritt nun auch einen Widerruf verlangen.

Gustav Meyer zu Schwabedissen, RA, mzs Rechtsanwälte

Gustav Meyer zu Schwabedissen

Es werde aufgrund der neuen Erkenntnisse ferner noch zu klären sein, ob One Square das Publikum auch bereits mit der Pressemitteilung vom 7. April 2022 falsch informiert haben könnte, nach der es zu einem Kurssturz der besicherten Anleihe kam. Auch dort hatte One Square behauptet, dass die österreichischen Sicherheiten überwiegend der Anfechtbarkeit unterliegen würden, was von einer Anwaltskanzlei in einem Gutachten für sehr wahrscheinlich gehalten werde.

Spiegelbildlich kam es zu einem Kurssprung der unbesicherten Eyemaxx-Anleihen. Wie sich nun herausgestellt habe, gab es offenbar im April 2022 kein derartiges Gutachten. Außerdem sei der falsche Eindruck erweckt, als seien alle Sicherheiten von dem Problem erfasst. Dabei seien die Sicherheiten der deutschen Immobilien bislang vom Insolvenzverwalter nicht in Frage gestellt worden.

Mindestens knapp 20% des Nominals der Sicherheiten seien damit überhaupt nicht von dem Thema ‚Einlagenrückgewähr‘ betroffen. Damit sei zu prüfen, ob die Geschäftsleitung von One Square eine Marktmanipulation begangen haben könnte. mzs RAe würde eine entsprechende Anzeige bei der BaFin erstatten.

Bei der vom Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügung handele es sich um eine vorläufige Entscheidung.

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