Auch Deutsche Konsum REIT-AG benötigt Laufzeitverlängerung – gleich zweimal

Zwei in Kürze auslaufende Anleihen, die erste schon am 5. April – die Deutsche Konsum REIT-AG ist ‚etwas‘ spät dran mit ihrem LZ-Verlängerungsbegehren.

Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG (DKR, DE000 A14KRD 3) befinde sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit Anleihegläubigern über die Verlängerung der jeweiligen Laufzeiten der am 5. April 2024 fälligen, unbesicherten Anleihe der DKR mit einem ausstehenden Gesamtnominal von 70 Mio. EUR (DE000 A2TR5A 0) sowie der am 31. Mai 2024 fälligen, besicherten Anleihe der DKR mit einem ausstehenden Gesamtnominal von 35,9 Mio. EUR (DE000 A2G8WQ 9).

Der Vorstand gehe derzeit davon aus, dass die finalen Vereinbarungen mit den Anleihegläubigern der Anleihen zur Verlängerung der jeweiligen Laufzeit voraussichtlich bis Ende April erfolgen. Dies ist gegenwärtig noch mit Unsicherheiten verbunden. Zudem sei die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.

Aus diesem Grunde wurde zunächst das Fälligkeitsdatum der Anleihe A2TR5A vom 5. April mit Zustimmung der Anleihegläubiger um einen Monat auf den 3. Mai verschoben.

DKR, Deutsche Konsum REIT-AG

Die DKR geht geizig mit Informationen um. Laufzeitverlängerung um wie lange? Warum so spät, kurz vor Ablauf? Da beide Anleihen institutionell platziert wurden, gehen die Potsdamer offenbar davon aus, dass betroffene Investoren wohl Bescheid wissen – alle anderen kommen später dran oder dürfen sich die notwendigen Informationen oder Dokumente irgendwie zusammensuchen.

BondGuide empfiehlt den Einsatz einer IR-Agentur bzw. keine Nachahmung.

Fotos: @DKR

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