SdK hat nun auch Cardea Europe und deren AGV-Beschlüsse auf dem Kieker

Foto: © photoschmidt – stock.adobe.com

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. kritisiert die unlängst abgesegneten Restrukturierungsbeschlüsse in der Cardea-AGV und ruft zugleich sämtliche Anleiheinhaber der Cardea Europe AG zur Interessenbündelung auf. Rechtliche Schritte werden geprüft.

In der virtuellen Gläubigerabstimmung Mitte Oktober stimmten die Inhaber der ausstehenden 7,25%-Cardea-Unternehmensanleihe 2020/23 (ISIN: DE000 A3H2ZP 5) über zuletzt kommunizierte 131,2 Mio. EUR der vorgeschlagenen Anleiherestrukturierung zu.

Im Zuge dessen wurde die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis Dezember 2028 verlängert und der bisherige Kupon von 7,25 auf 9,25% p.a. erhöht, wobei die auflaufenden Anleihezinsen bis zum Fälligkeitstag im Dezember 2028 gestundet werden. Zugleich wurde mitgeteilt, dass die Garantie der Cardea Corporate Holdings nicht parallel zur Laufzeit der Anleihe verlängert werde.

Ausschlaggebend für das Abnicken der Restrukturierungsbeschlüsse war dem Vernehmen nach die Zustimmung der Cardea Capital Espana, die von der Cardea Corporate Holdings vertreten wurde, und mit den von ihr gehaltenen 106.370 Anleihen für die Beschlussvorschläge stimmte.

Die SdK, die ebenfalls an der virtuellen AGV teilnahm, prüfe derzeit sowohl zivilrechtliche Schritte gegen die Beschlussfassungen der Versammlung als auch strafrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen.

Danach beklagen die Anlegerschützer, dass Cardea Europe weder einen Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vorgelegt, noch auch nur irgendwelche relevanten Angaben zur aktuellen Finanzsituation gemacht hat.

Des Weiteren seien Aussagen der Gesellschaft laut SdK widersprüchlich: So gibt Cardea einerseits an, dass die Verhandlungen über die Refinanzierung der Anleihe bereits laufen und wohl demnächst eine Einigung erzielt werden kann, gleichzeitig wird die Laufzeit um volle fünf Jahre verlängert und sämtliche Zinsen gestundet.

Zudem sei in der Vergangenheit mit der Garantieerklärung der Muttergesellschaft Cardea Corporate Holdings und mit einem angeblich vorhandenen Edelsteinportfolio als Sicherheit für die Anleihe geworben wurden – eine Verwertung der Sicherheiten habe bisher aber nicht stattgefunden; stattdessen soll nun sogar die Garantieerklärung der Muttergesellschaft auslaufen. Dieser Vorgang sei völlig unklar und nicht nachvollziehbar.

Cardea Europe IHS 2020/23 (WKN: A3H2ZP)

Und schließlich wurde der Nominalwert der ausstehenden Anleihen zum Dezember 2021 noch mit gut 2 Mio. EUR angegeben. Wären in der Zwischenzeit neue TSV mit einem Volumen von über 100 Mio. EUR platziert worden, wäre dies aus Sicht der SdK mitteilungspflichtig gewesen.

Die SdK rät betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK besteht deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens. Betroffenen Bondholdern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/cardea für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Unsere zweite BondGuide-Jahresausgabe anno 2023 ist erschienen: das Special Digitalisierung, Krypto, künstliche Intelligenz 2023. Daneben können auch unsere aktuellen Nachschlagewerke Green & Sustainable Finance 2023 und Anleihen 2022 weiterhin als kostenloses E-Magazin bequem heruntergeladen, gespeichert & durchgeblättert werden.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !