ACCENTRO: ‚signifikante‘ Immobilienabwertungen verschlimmern operative Lage

Foto @ ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG gerät erneut ins Straucheln: Danach werde der Wohninvestor und Wohnungsprivatisierer im Rahmen der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses 2023 auf Grundlage unabhängiger Bewertungsgutachten „außerordentliche und signifikante“ Abwertungen seiner Immobilien vornehmen.

Ursächlich hierfür seien neben der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt mit erheblich reduziertem Transaktionsvolumen, die hohe Inflationsrate, die Zinspolitik der EZB sowie der sehr konservative Bewertungsansatz im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung des Konzernjahresabschlusses, so die ACCENTRO Real Estate AG.

Nachdem ACCENTRO im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 den Konzernumsatz auf 100 bis 120 Mio. EUR sowie das Konzern-EBIT auf 0 bis 2 Mio. EUR prognostizierte, hat sie in der Ad-Hoc Mitteilung vom 29. August 2023 bekannt gegeben, dass eine fundierte und zuverlässige Prognoseeinschätzung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der weiterhin angespannten Marktlage sowie des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes vorübergehend nicht möglich war.

Unter anderem nach Vorlage der Bewertungsgutachten zum außerordentlichen und signifikanten Abwertungsbedarf in der Größenordnung von 50 bis 60 Mio. EUR haben sich die 2023er Geschäftszahlen insoweit konkretisiert, als dass der Konzernumsatz voraussichtlich im höheren zweistelligen Millionenbereich und das Konzern-EBIT voraussichtlich im höheren zweistelligen negativen Millionenbereich liegen werden. Die endgültigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft in Form des testierten Konzernjahresabschlusses veröffentlichen.

Ein weiterer Effekt der Abwertung der Immobilien im voraussichtlichen Umfang ist, dass die in den Anleihebedingungen der Anleihen 2020/26 (ISIN DE000 A254YS 5) sowie der Anleihe 2021/29 (ISIN DE000 A3H3D5 1) jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten nicht eingehalten werden kann, was nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen der Anleihebedingungen jeweils ein Kündigungsrecht begründet.

Der Vorstand der Gesellschaft werde vor diesem Hintergrund kurzfristig in Verhandlungen mit wesentlichen Anleihegläubigern treten. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft parallel ein IDW-S 6 Gutachten in Auftrag geben.

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