ACCENTRO ändert Anleihebedingungen zum gefühlt x-ten Mal

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Die ACCENTRO Real Estate AG reüssiert einmal mehr bei einer gefühlt x-ten Änderung der Anleihebedingungen.

Am 25. April 2025 gab die ACCENTRO Real Estate AG bekannt, dass sie den Anleihegläubigern ihrer Anleihe 2020/26 (ISIN: DE000 A254YS 5) eine Anpassung der relevanten Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsfälligkeiten in Form eines Aufschubs bis zum 30. September 2025 vorschlagen wird.

Gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. April 2025 wurden die Anleihegläubiger dazu aufgefordert, ohne Versammlung über diesen Vorschlag abzustimmen.

Dem Beschlussvorschlag wurde mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung des Beschlusses steht noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der bereits initiierten Verschiebung der Zinszahlungstermine am 30. Juni 2025 (einschließlich aller bis zu diesem Zeitpunkt aufgeschobenen Zinszahlungen) und am 23. September 2025 unter der Anleihe 2021/29, der Verlängerung der jeweiligen Endfälligkeit der Überbrückungsanleihen jeweils bis zum 30. September 2025 sowie dem Erhalt einer Durchfinanzierungsbestätigung für den Zeitraum bis einschließlich zum 29. September 2025.

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Inzwischen blicken Außenstehende bei ACCENTRO kaum noch durch, welche geänderten Anleihebedingungen bereits in Kraft getreten sind und welche noch in der Schwebe verharren.

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