DGAP-Ad-hoc: Rickmers Holding AG / Schlagwort(e): Delisting/Anleihe Delisting der Anleihe eingeleitet 09.06.2017 / 12:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NICHT ZUR VERSENDUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, INNERHALB ODER NACH AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN. 9. Juni 2017
Veröffentlichung einer Insiderinformation Delisting der Anleihe eingeleitet Die Rickmers Holding AG hat mit Schreiben vom heutigen Tag die Teilnahme der Anleihe 2013/2018 der Rickmers Holding AG (ISIN: DE000A1TNA39 / WKN: A1TNA3) am Prime Standard für Anleihen und die Einbeziehung der Anleihe in das Basic Board zum frühest möglichen Termin gekündigt. Mit Wirksamkeit der Kündigung kann der Handel der Anleihe eingestellt werden. Kontakt: Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Über die Rickmers Gruppe Presseanfragen: Kirchhoff Consult AG Die in dieser Veröffentlichung gemachten Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen kein Angebot für zum Verkauf stehende Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (Securities Act) oder bei irgendeiner sonstigen Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines anderen Staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und jedweden anderen anwendbaren Wertpapiergesetzen irgendeines Staates oder einer Jurisdiktion der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika geben. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen stellen kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf unrechtmäßig wäre. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums geben.
09.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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