Bündelung der Interessen bei GEWA

Die KFM Deutsche Mittelstand AG möchte die Rechte der Anleihegläubiger bündeln, um so die Interessen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS sowie möglichst vieler weiterer Anleihegläubiger über einen gemeinsamen unabhängigen Gläubigervertreter vertreten zu lassen.

Nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG werden die Gläubigerinteressen, die prospektgemäß im Insolvenzfall von der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft wahrgenommen wird, nicht unabhängig vertreten.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei.

Parallel rufen auch Nieding+Barth sowie Schirp Neusel & Partner zu einer Bündelung der Anlegerinteressen im Fall GEWA auf. Schirp Neusel & Partner wurde kürzlich beim Verfahren von René Lezard zum gemeinsamen Vertreter gewählt.