Zeitnahe 2te AGV bei Agri Resources vorprogrammiert – auf der Suche nach 20 Mio. kommuniziertem Cashbestand

DMR Rechtsanwälte informieren zur 50 Mio. EUR Anleihe 2021/26 (DE000 A28708 8) der Agri Resources Group S.A.

– DMR vertritt Gläubiger der Anleihe 2021/26 und bietet eine umfassende und kostenfreie Interessenvertretung an.

– (Erste) Abstimmung ohne Versammlung vom 13. bis 15. März dürfte das erforderliche Quorum nicht erreichen.

– DMR reicht Ergänzungsverlangen zur Abstimmung ohne Versammlung und Wahlvorschlag der MR Treuhand GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ein.

– DMR Legal führt bereits erste Gespräche mit der Gesellschaft unter Einbindung großer Gläubiger zum besseren Verständnis der Situation.

Heute, 13. März, 0000 Uhr CET begann die (erste) Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/26 der Agri Resources. Der Abstimmungszeitraum dauert bis Freitag 2400 Uhr). Nach unserer Erfahrung wird diese sog. erste Gläubigerversammlung voraussichtlich nicht das erforderliche Quorum [1] von 50% des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe 2021/26 erreichen und daher nicht beschlussfähig sein. Anleihegläubiger brauchen daher an diesem Termin nicht zwingend teilzunehmen.

Agri 2021

Auf den Kopf stellen und einmal ausschütteln bitte

DMR Legal vertritt bereits eine große Anzahl von Gläubigern der Anleihe. Im Namen institutioneller Gläubiger wurde auch bereits ein sog. Ergänzungsverlangen gestellt, nachdem mit der MR Treuhand GmbH ein allein den Gläubigern verpflichteter und erfahrener gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll. Dr. Tobias Moser soll mit der Gesellschaft über ein alternatives Konzept verhandeln, das eine Besserstellung der Anleihegläubiger erreicht.

Unter diesem Link geht es zum Volltext des Ergänzungsverlangens.

Hauptsächlich müssen Anleihegläubiger besser verstehen, warum das Geld für eine Zinszahlung im März 2024 nicht vorhanden sein soll, wenn noch zum 30. Juni 2023 ein Cashbestand von 40% des Anleihevolumens kommuniziert wurde. In dieser Phase sollte das oberste Ziel sein, mehr Informationen zur geplanten Restrukturierung zu erhalten und eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Anleihegläubiger umfassend berücksichtigt.

Aller Voraussicht nach wird die Gesellschaft eine weitere Gläubigerversammlung einberufen, in der dann reduzierte Anforderung an das Quorum und die Beschlussfähigkeit gestellt werden [2]. Sollten Sie dennoch bereits jetzt teilnehmen, bitte DMR um Ablehnung aller Vorschläge, mit Ausnahme des Ergänzungsverlangens zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters.

[1] Mindest-Teilnahmeschwelle, gerechnet vom vertretenen Anleihekapital

[2] 25% bei einer 2ten AGV

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