SeniVita vertröstet Anleger abermals bei Zinsnachzahlung

SeniVita Social Estate AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

Die avisierte Zinsnachzahlung von 7% für die Genussrechte und Genussscheine der SeniVita Sozial gGmbH wird erneut vertagt. Hintergrund sind Abschreibungen auf die Tochtergesellschaft SeniVita Social Care.

Noch Ende August hatte es geheißen, die SeniVita Sozial gGmbH  werde noch im laufenden Jahr die ausstehende Vergütung auf die Genussrechte und Genussscheine, deren Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2017 ist, ganz oder teilweise nachzahlen. Daraus wird jetzt allerdings doch nichts.

So fallen Abschreibungen über insgesamt 23 Mio. EUR an, wodurch für die SVS ein Jahresverlust entstehe. Dieser überschreitet die Kapitalrücklagen der SVS. So müssen die avisierten Nachzahlungen bei den börsengelisteten Genussscheinen für 2017 abermals ausgesetzt werden. Die Verlustteilnahme werde nach aktuellem Dafürhalten im Geschäftsjahr 2018 wieder ausgeglichen, so SeniVita.

Die SeniVita Genussscheine A1X FUZ (2014/unbegr.) notieren aktuell bei rund 58%, die Wandelschuldverschreibungen der SeniVita Social Estate A13 SHL (2015/20) bei 78%.