SdK lässt kein gutes Wort an PREOS‘ AGV-Vorhaben

Aus Sicht der SdK sei das gewählte Vorgehen der PREOS völlig inakzeptabel und stelle eine Unverfrorenheit der Unternehmensorgane dar.

PREO hat die Inhaber der Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung vom 28.bis zum 30.7.2023 eingeladen. Laut Gesellschaft erfolgte die Einladung nur deshalb, da dies ein Inhaber von Wandelschuldverschreibungen mit Schreiben vom 4.7.2023 verlangt habe.

Gemäß § 9 Abs. 1 können nur Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies schriftlich fordern. Die SdK gehe daher davon aus, dass der Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, die publity AG, das Einberufungsverlangen gestellt haben müsse. Die publity AG halte laut Angaben in der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung nominal 77,6 Mio. EUR der Wandelschuldverschreibungen. Darüber hinaus habe die publity AG an die Emittentin Darlehen in Höhe von rund 19,3 Mio. EUR vergeben.

Aus Sicht der SdK sei das gewählte Vorgehen völlig inakzeptabel und stelle einen neuen Höhepunkt in Bezug auf die Unverfrorenheit der Unternehmensorgane von Gläubigern am Markt für Mittelstandsanleihen in Deutschland dar. PREOS hat bis heute keinen Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Die wirtschaftliche und bilanzielle Situation der Gesellschaft sei aktuell völlig unklar.

Das bedeute, aktuell verfüge man nur über 19 Monate alte Finanzkennzahlen aus dem letzten Jahresabschluss zum 31.12.2021. Eine Bewertung, ob die Gesellschaft überhaupt in einer wirtschaftlichen Schieflage sein könnte, und man über eine Sanierung der Gesellschaft und entsprechender Restrukturierung der Wandelanleihe bereits zum heutigen Zeitpunkt nachdenken müsste, sei so nicht möglich.

Mit den von PREOS ‚vorgeschlagenen‘ Änderungen würden die Wandelanleiheinhaber einen großen finanziellen Beitrag zu einer Sanierung der Gesellschaft leisten, obwohl gar nicht nachprüfbar sei, ob und falls ja in welcher Höhe überhaupt ein Sanierungsbeitrag erforderlich sei. Denn Mehrheitsaktionärin publity, deren Wandelanleihen und sonstigen Forderungen im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft gem. § 39 InsO unserer Sicht nach nachrangig wären, sei sogar zu Zugeständnissen gegenüber der PREOS bereit.

Der Vorschlag, Frank Schneider, Vorstandsvorsitzender der publity AG, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger zu wählen und diesem umfangreiche Ermächtigungen und Bevollmächtigungen zu erteilen, sei aus Sicht der SdK nicht zumutbar. Schneider hat als Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsaktionärin umfangreiche Interessenkonflikte. Was für die Anleiheinhaber gut ist, ist im Zweifel für den Mehrheitsaktionär schlecht. Daher lehne die SdK dessen Wahl ab.

Sitz der Mehrheitsaktionärin publity: der Frankfurter Opernturm

Das entsprechende Vollmachtformular kann unter www.sdk.org/preos rechts in der Box ‚weitere Unterlagen‘ abgerufen werden. Die Vollmacht gelte für die Abstimmung ohne Versammlung und auch für weitere mögliche Präsenzversammlungen. Bitte senden Sie die Vollmacht bis spätestens 28.07. im Original per Post oder per E-Mail an die SdK.

Fotos: @PREOS, publity

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