SdK: Anleiheinhaber der ERWE Immobilien sollen Interessen bündeln

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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ruft die Bondholder der angeschlagenen ERWE Immobilien AG zur gemeinsamen Interessenbündelung auf: So hat die Immobiliengesellschaft wenig rühmlich an einem Sonntag, konkret, vergangenen Sonntag, mitgeteilt, dass sie eine umfassende finanzielle Sanierung plane.

Wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans sei danach ein Debt-to-Equity-Swap, in dessen Zuge die Anleiheinhaber auf weitere Zinszahlungen und die Rückzahlung der offiziell am 10.12.2023 endfälligen 7,5%-Unternehmensanleihe 2019/23 (ISIN: DE000 A255D0 5) verzichten und im Gegenzug hierfür 83% des Grundkapitals der ERWE Immobilien erhalten sollen.

Hintergrund der notwendigen Sanierung sei laut Unternehmensangaben vor allem der stark gestiegene Marktzinssatz, welcher die weiterhin nötigen Investitionen verteuert, und das aktuell schwierige Marktumfeld.

Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Fremdkapitalverbindlichkeiten schlage die Gesellschaft daher den Tausch der emittierten Anleihe in Eigenkapital vor. Hierfür werde in Kürze zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen.

ERWE IMMOB.ANL 2019/23 (WKN: A255D0)

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Außerdem bietet sie allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf kommenden AGVs zu vertreten.

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