Gutachten zur Anleihebesicherung Eyemaxx 2020/25

Im Zuge der Insolvenz der Eyemaxx Real Estate geht es weiter um die Rechtsfrage der Sicherheiten bei der Anleihe von 2025.

Hinsichtlich der Besicherung der Anleihe DE000 A289PZ 4 liege dem Insolvenzverwalter der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud vor, wonach hinsichtlich der zur Anleihebesicherung gewidmeten Superädifikate (insbes. Logistikimmobilien in Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien) von einer Unwirksamkeit der Pfandrechte zu Gunsten der Anleihegläubiger auszugehen sei, weil der im Zuge der Emission der Anleihe 2020/25 gewählte Weg einer ‚Pfandrechtsübertragung‘ bei Superädifikaten rechtlich nicht möglich sei (keine Anwendbarkeit der §§ 469 ff. ABGB bei Superädifikaten).

Anm. v. BondGuide: Gutachten ist Gutachten – das letzte Wort ist hierbei sicherlich noch nicht gesprochen. Der Rechtsstreit wird zweifellos weitergehen, da es hierbei um viele Millionen EUR geht, die entweder allen Anleihegläubigern zustehen oder nur denen, die unter Glauben an eine ‚besicherte Anleihe‘ in Eyemaxx 2020/25 investiert hatten.

Bau via neuer Projekte - zuletzt das Problem bei Eyemaxx

Die besagte Anleihe notiert bei ca. 20%. Das ist in der unteren Mitte zwischen Stand der anderen und Höhe der Sicherheiten.

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