ESPG: Covenant-Waiver und potenzielle Anleiheaufstockung schon auf 1ster AGV durchgewunken

Anleihegläubiger der European Science Park Group (ESPG) sind nahezu einstimmig mit über 99,9% den Beschlussvorschlägen gefolgt.

Und zwar: dem vorsorglichen Covenant-Waiver und einer potenziellen Anleiheaufstockung im schriftlichen Abstimmungsverfahren.

Das erforderliche Quorum für die Abstimmung ohne Versammlung wurde erreicht. Mit dem breiten Rückhalt unterstützen Anleihegläubiger die weitere Geschäftsentwicklung und eröffnen dem Vorstand langfristige Planungssicherheit.

Dr. Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Wir haben in den letzten Wochen einen intensiven und konstruktiven Austausch mit unseren Gläubigern geführt. Dabei haben wir einen großen Rückhalt erfahren. Das zeigt sich auch am eindeutigen Abstimmungsergebnis. Wir möchten uns bei allen Anlegern in der ganzen Welt, aber auch den eingeschalteten Investmentbanken, Wertpapierhändlern und Vermögensverwaltern für den großen Einsatz der letzten Tage bedanken. Wir werden nun hart daran arbeiten, ESPG im Sinne unserer Investoren in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.“

Und Markus Drews, Co-Vorstand: „Dass wir die erforderliche Mehrheit bereits bei der ersten Abstimmung erreichen konnten, ist ein starkes Zeichen. Es ist uns ein Anliegen, unseren Dank für die hohe Teilnahme an der Abstimmung, das entgegengebrachte Vertrauen, sowie die Unterstützung und die Dialogbereitschaft unserer Investoren auszusprechen.”

Blue Circle der ESPG in NRW

Die Gläubiger beschlossen den Gesamt-LTV-Covenant zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 vorsorglich auszusetzen und die Entscheidung für den Gesamt-LTV-Covenant zum 31. Dezember 2024 an den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, RA Klaus Nieding, zu überantworten.

Damit werde den volatilen Marktbedingungen in der Immobilienbranche Rechnung getragen. Zudem wurde einer potenziellen Anleiheaufstockung um bis zu 20% des derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrags zu einem Kurs von mindestens 95% des Nennbetrags zugestimmt, um der Gesellschaft mehr finanzielle Flexibilität zu eröffnen. Ferner wurde eine Vereinfachung von in den Anleihebedingungen enthaltenen Reporting-, Publikations- und Formvorschriften sowie eine redaktionelle Korrektur beschlossen.

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